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Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit vom 26. Juni 2024 / 25-24203-2024

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) wird ab September 2024 ein weiteres Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieure für Standsicherheit durchführen.

Interessierte, die die Voraussetzungen der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) vom 25. November 2014 (GVBl. LSA S. 476), geändert durch Verordnung vom 9. August 2021 (GVBl. LSA S. 469) erfüllen, können schriftliche Anträge oder Anträge auf elektronischen Weg per E-Mail auf Anerkennung 

bis zum 30. August 2024

beim:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 25
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg 

E-Mail: poststelle-mid(at)sachsen-anhalt.de

stellen.

Dem Antrag mittels Antragsformular einschließlich dessen Anlage und die weiteren Anlagen sind Unterlagen nach § 6 Absatz 2 PPVO beizufügen. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen finden Sie nachfolgend.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach dem 30. August 2024 eingehen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Ansprechpartner

Herr Christian Lander
Tel.: 0391 567 - 3543

Herr Andreas Feldhahn
Tel.: 0391 567 - 7451

Hinweis

Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Standsicherheit als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind kostenpflichtig.

Antragsformulare