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Für Rechnungssteller sowie Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Informationen für Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Überblick

Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen.
Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen.

Vorstellung der E-Rechnungsplattform und Hinweise zur Nutzung
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Hinweise

Um Rechnungen über das E-Rechnungsportal zu erhalten, benötigen wir von Ihnen den jeweiligen ausgefüllten Antrag / Änderungsantrag zur Anbindung an das E-Rechnungsportal

  • für Kommunen
  • für öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land

Bitte senden Sie die Checkliste an die Leitstelle E-Rechnung: leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de

Mit dem Rückversand des Antrages erkennen Sie die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen an.

Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Land bleibt kostenfrei.

Wir haben für Sie in der Databox den kostenlosen XML-Viewer und den Leitweg-ID-Rechner zur Verfügung gestellt.

Bitte teilen Sie Ihren Kunden und Lieferanten nach Erhalt Ihre gültige Leitweg-ID für den künftigen Zahlungsverkehr mit.

Downloads
Präsentation - Nutzung E-Rechnung durch öffentliche Stellen (nicht barrierefrei) Präsentation - rechtliche und administrative Rahmenbedingungen (nicht barrierefrei) Nutzungsbedingungen E-Rechnungsportal (nicht barrierefrei) Antrag / Änderungsantrag zur Anbindung an das E-Rechnungsportal Kommunen (nicht barrierefrei) Antrag / Änderungsantrag zur Anbindung an das E-Rechnungsportal öffentlich-rechtliche Körperschaften (nicht barrierefrei)

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