Für Rechnungssteller sowie Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Informationen für Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen.
Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen.
Um Rechnungen über das E-Rechnungsportal zu erhalten, benötigen wir von Ihnen den jeweiligen ausgefüllten Antrag / Änderungsantrag zur Anbindung an das E-Rechnungsportal
- für Kommunen
- für öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land
Bitte senden Sie die Checkliste an die Leitstelle E-Rechnung:
Mit dem Rückversand des Antrages erkennen Sie die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen an.
Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Land bleibt kostenfrei.
Wir haben für Sie in der Databox den kostenlosen XML-Viewer und den Leitweg-ID-Rechner zur Verfügung gestellt.
Bitte teilen Sie Ihren Kunden und Lieferanten nach Erhalt Ihre gültige Leitweg-ID für den künftigen Zahlungsverkehr mit.
