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Fragen und Antworten

Überblick

In Sachsen-Anhalt dürfen künftig auch reimportierte Kleinkrafträder aus ehemaliger DDR-Produktion fahren.

Der Bund hat mit einer entsprechenden Genehmigung die Unterschiede zu Mopeds, die originär für die DDR bestimmt waren, hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit und Fahrerlaubnis aufgehoben.

Nach Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt 3 Nr. 2 Abs. 21 des Einigungsvertrages gelten Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR demnach als Kleinkrafträder nach den maßgeblichen bundesdeutschen Vorschriften, sofern sie bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Eine örtliche Beschränkung des erstmaligen Inverkehrkommens enthält die Übergangsbestimmung nicht. Sie gilt daher auch für reimportierte Kleinkrafträder aus ehemaliger DDR-Produktion.

Voraussetzung zur Anwendung der Übergangsvorschriften:

- Das Fahrzeug muss vollständig einem in der DDR genehmigten Typ entsprechen.

- Das Fahrzeug ist bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen.

- Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wurde festgestellt und bestätigt.

Verfahrensweise

- Sie sammeln alle vorhandenen Unterlagen.

- Sie lassen Ihr Fahrzeug bei einer Technischen Prüfstelle oder einem Technischen Dienst begutachten.

- Sie wenden sich an Ihre zuständige Zulassungsbehörde und beantragen dort eine Betriebserlaubnis (BE).

- Nach positiver Begutachtung wird in der Zulassungsbehörde geprüft, ob eine BE erteilt werden kann.

- Sind alle Voraussetzungen erfüllt bekommen Sie eine neu ausgestellte BE und können Ihr Fahrzeug (wenn versichert) mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren.

Fragen und Antworten

Gibt es schon einen Ablaufplan, wie man an die Betriebserlaubnis (BE) für die Reimporte der Firma Simson gelangt?

Siehe Verfahrensweise

Ab wann kann ich eine BE für eine Reimportierte Simson beantragen?

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Weisung an die Verkehrsbehörden erteilt, es ist also ab sofort möglich.

Unter Vorlage welcher Bescheinigungen kann ich wo ein Reimport mit einer 60-er Zulassung anmelden?

Sie können sich an Ihrer Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie die oben genannten Voraussetzungen und die Verfahrensweise.

Bekommen die Fahrzeuge eine Abschrift der ABE vom KBA?

Wenn Sie den Weg über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehen möchten (optional) und für Ihr Fahrzeug Unterlagen beim KBA vorhanden sind, bekommen Sie eine ABE ausgehändigt. Sie können aber auch einfach zu Ihrer Zulassungsbehörde gehen und eine BE beantragen (siehe Verfahrensweise).

Bekommen die Fahrzeuge eine Einzelbetriebserlaubnis per 21er Abnahme durch eine Prüfstelle plus Zulassungsstelle?

Unter Vorlage eines positiven Gutachtens nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer Technischen Prüfstelle oder dem Technischen Dienstes, wird durch die Zulassungsbehörde über die Erteilung der BE entschieden.

Darf ich mit meiner Simson, dem Alter von 15 Jahren und der Fahrerlaubnisklasse AM 60 km/h fahren?

„Mopeds“ der Marke Simson (Schwalbe, S50 usw.), die bis zum 28.Februar 1992 in den Verkehr gekommen sind werden -aufgrund des Einigungsvertrages- rechtlich als Kleinkraftrad (L1e) eingestuft. Daher dürfen diese Fahrzeuge mit der Fahrerlaubnisklasse AM (Mindestalter laut Fahrerlaubnis-Verordnung 15 Jahre) gefahren werden.


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