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Durchfahrtsbeschränkung für Schwerverkehr bei Stau auf der A 2

, Magdeburg – 162/2026Ministerium für Infrastruktur und DigitalesAb 1. September 2026 gelten im Landkreis Börde neue Verkehrsregeln für Lkw.

Wenn sich auf der A 2 ein Stau bildet, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen bestimmte Landes- und Kreisstraßen nicht mehr als Ausweichroute nutzen.

„Damit wollen wir die Menschen in den umliegenden Orten vor Lärm, Abgasen und Gefahren schützen“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens heute bei einem Arbeitsbesuch in Ebendorf an der A 2-Anschlussstelle Magdeburg-Kannenstieg. „Die neue Regelung greift gezielt dann, wenn die Autobahn tatsächlich überlastet ist und richtet sich nur gegen den dadurch entstehenden Ausweichverkehr“, ergänzte die Ministerin.

Hintergrund der Maßnahme sind nach Auskunft der Ministerin die seit März laufenden Bauarbeiten auf der A 2 zwischen Bornstedt und Alleringersleben. Insbesondere im Bereich der Baustelle kommt es regelmäßig zu Staus, weshalb Verkehrsteilnehmer auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen. Das geht zum Teil weit über die ausgewiesenen Autobahnbedarfsumleitungen hinaus.

„Die dadurch entstehende Belastung für die umliegenden Gemeinden hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das wir nicht hinnehmen können. Der enorme Verkehr gefährdet insbesondere Fußgänger und Radfahrer, erschwert den Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Er beschädigt unseren Straßen und zerstört die Nebenanlagen“, erklärte Landrat Martin Stichnoth. Die Durchfahrtsbeschränkung werde deshalb an den fünf A 2-Anschlussstellen Alleringersleben, Eilsleben, Bornstedt, Irxleben und Magdeburg-Kannenstieg/Ebendorf umgesetzt und gilt für ganz konkret festgelegte Straßenabschnitte.

„Wir wollen den Verkehr auf keinen Fall generell aus den Ortschaften heraushalten“, stelle Lydia Hüskens klar, „aber wir müssen gezielt auf konkrete Gefahren- und Belastungssituationen infolge von Staus auf der A 2 reagieren“, betonte sie.

Die ausgewiesenen Bedarfsumleitungen bleiben grundsätzlich nutzbar. Bei größeren Störungen, Vollsperrungen oder anderen besonderen Verkehrslagen kann die Polizei den Verkehr gezielt von der Autobahn ableiten. Polizeiliche Verkehrsregelungen haben in diesen Fällen Vorrang.

Um zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer erst im nachgeordneten Straßennetz auf die Beschränkung treffen, wird bereits an den betroffenen A 2-Anschlussstellen auf die Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat zugesichert, dort entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.

Die verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises Börde ist unmittelbar an die Dauer der Baumaßnahme zwischen Bornstedt und Alleringersleben gekoppelt. Mit Abschluss der Bauarbeiten (planmäßig Mitte Dezember 2026) wird die Anordnung unwirksam.

Anschließend soll ausgewertet werden, wie sich die Maßnahme auf die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und die Situation in den betroffenen Ortslagen ausgewirkt hat. Die gewonnenen Erfahrungen sollen bei der Verkehrsorganisation rund um künftige Autobahnbaustellen im Land genutzt werden, so dass Störungen erst gar nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die angrenzenden Ortslagen führen.

Zu Ihrer Information:

Zwischen den A 2-Anschlussstellen Bornstedt und Irxleben verkehren täglich rund 74.500 Fahrzeuge pro Tag. Rund 22.300 davon sind Schwerfahrzeuge. Damit liegt der Schwerverkehrsanteil bei etwa 30 Prozent.



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