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Land gewährt Kommunen Zuschüsse bei gemeinschaftlicher Sanierung von Ortsdurchfahrten aus Sondervermögen „Infrastruktur“

, Magdeburg – 143/2026Ministerium für Infrastruktur und DigitalesDas Land Sachsen-Anhalt fördert den kommunalen Anteil bei gemeinsamen Um- und Ausbauvorhaben an Landesstraßen in Ortsdurchfahrten, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ finanziert werden, anteilig mit bis zu 40 Prozent.

Die Mittel dafür stammen aus dem Landesarm des Sondervermögens, die der Landesstraßenbaubehörde zur Verfügung stehen. Damit verbleiben für die Kommunen nur 60 Prozent ihres Kostenanteils. Das gilt beispielsweise für Gehwege, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten erneuert werden.

„Mit der finanziellen Entlastung durch Übernahme eines Teils der kommunalen Kosten stellen wir sicher, dass unsere Bauvorhaben wie vorgesehen durchgeführt werden können“, sagte Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens zum Inkrafttreten der Fördergrundsätze. In der Vergangenheit hätten nicht selten Sparzwänge bei einem beteiligten Partner dazu geführt, dass wichtige gemeinsame Projekte immer wieder aufgeschoben werden mussten. „Das können wir uns beim Sondervermögen nicht leisten“, betonte die Ministerin.

Nach ihren Worten besteht ab sofort die Möglichkeit der Antragstellung bei der Investitionsbank. Das Antragsverfahren läuft ausschließlich auf digitalem Wege.

„Wir wollen, dass das verfügbare Geld so schnell wie möglich buchstäblich auf die Straße kommt“, sagte Lydia Hüskens. „Besonders durch zügige und vor allem zielgerichtete Investitionen in die Ertüchtigung unserer stark sanierungsbedürftigen Straßen, Brücken und Radwege spüren die Menschen die beabsichtigte Wirkung des Sondervermögens direkt vor der eigenen Haustür“, fügte sie abschließend hinzu.

Zu Ihrer Information:

Im Rahmen von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten (Landesstraßen) sind verschiedene Straßenbaulastträger gemeinsam zuständig. Für die Straßen selbst steht das Land in der Verantwortung, die Nebenanlagen (z.B. Gehwege) sind Teil der kommunalen Infrastruktur. Die im Zuge einer Baumaßnahme anfallenden Kosten teilen sich dementsprechend auf. Die Grundlage dafür bildet eine sogenannte OD-Vereinbarung (OD=Ortsdurchfahrt).

Durch die anteilige Förderung der Ausgaben für die Ertüchtigung der Nebenanlagen soll sichergestellt werden, dass die über das Sondervermögen „Infrastruktur“ finanzierten Landesstraßenbaumaßnahmen planmäßig umgesetzt werden können. Die Finanzierung erfolgt unter Beachtung der sogenannten Ortsdurchfahrtenrichtlinien von 2008 aus den der Landesstraßenbaubehörde im Landesarm zur Verfügung gestellten Mitteln.



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