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Land unterstützt Elbfähre Ferchland-Grieben mit 750.000 Euro

, Magdeburg – 165/2026Ministerium für Infrastruktur und DigitalesDas Land Sachsen-Anhalt stellt in diesem Jahr 750.000 Euro Fördermittel für die landesbedeutsame Fähre zwischen Ferchland im Landkreis Jerichower Land und Grieben auf altmärkischer Seite der Elbe zur Verfügung.

„Damit wollen wir die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land als Fähreigentümer finanziell entlasten“, erklärte Verkehrsstaatssekretär Sven Haller heute in Ferchland bei der Übergabe des Bewilligungsbescheides.

Das Geld ist für die Landrevision gedacht, die jetzt turnusmäßig ansteht. Diese Wartungsmaßnahme ist an die Gültigkeitsdauer der Fahrtauglichkeitsbescheinigung geknüpft und somit für die Fähren alle fünf Jahre gesetzlich vorgeschrieben.

Mit der Förderung übernehme das Land 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sagte Haller. „Damit tragen wir dem zunehmenden Kostendruck Rechnung“, betonte er. Steigende Betriebskosten sowie der finanzielle Aufwand für Modernisierung und Instandhaltung erschwerten zunehmend einen rentablen Fährbetrieb.

Fähren sind insbesondere für den Straßenverkehr ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den Gebieten beiderseits der Flüsse. Sie sichern als sogenannte "schwimmende Brücken" wichtige Verkehrsverbindungen. Aufgrund kürzerer Fahrtwege tragen sie darüber hinaus zur Umweltentlastung bei.

Zu Ihrer Information:

Ein wichtiger Bestandteil der kürzlich vom Landtag beschlossenen Novelle des ÖPNV-Gesetzes ist die Einbeziehung von Fähren in den ÖPNV. Künftig können Fähren auf Antrag Teil des öffentlichen Personennahverkehrs werden, wenn der Fähreigentümer und der zuständige Aufgabenträger dies vereinbaren, sofern die jeweilige Fähre dem ÖPNV dient. Damit erhalten entsprechende Fähren grundsätzlich Zugang zu den Finanzierungsmitteln des ÖPNV-Gesetzes.



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