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Neuer Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2026 tritt in Kraft

, Magdeburg – 181/2026Ministerium für Infrastruktur und DigitalesDer neue Landesentwicklungsplan 2026 des Landes Sachsen-Anhalt ist gestern in Kraft getreten.

Die entsprechende Verordnung wurde am 29. September 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt verkündet. Zuvor hatte das Kabinett den Landesentwicklungsplan in seiner Sitzung am 11. August 2026 beschlossen.

„Es ist uns gelungen, innerhalb von nur viereinhalb Jahren diese so wichtige Entwicklungsstrategie für unser Land zu erarbeiten und mit allen Beteiligten zu einer tragfähigen Lösung zusammenzuführen“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg, anlässlich der Inkraftsetzung.

Mit dem Landesentwicklungsplan 2026 werden die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung für Sachsen-Anhalt neu festgelegt. Er bildet damit eine zentrale Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes sowie für nachfolgende Planungen auf regionaler und kommunaler Ebene.

Eine digitale, nicht amtliche Lesefassung des Landesentwicklungsplans 2026 sowie weitere Unterlagen zum Neuaufstellungsverfahren sind im Landesportal abrufbar unter: https://lsaurl.de/JOvsC4

Wer die Planunterlagen lieber vor Ort einsehen möchte, kann dies in den Räumlichkeiten der obersten Landesplanungsbehörde tun:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

Die Einsichtnahme ist montags bis freitags
von 9:00 bis 15:00 Uhr, bestenfalls nach vorheriger Anmeldung unter
landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de, möglich.

Zu Ihrer Information:

Der Landesentwicklungsplan legt den raumordnerischen Rahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Sachsen-Anhalts fest. Er koordiniert unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum und schafft Planungssicherheit für öffentliche Stellen, Wirtschaft und Kommunen.

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte per Kabinettsbeschluss am 8. März 2022. Im Neuaufstellungsverfahren sind zwei Beteiligungsverfahren durchgeführt worden. Es wurden zirka 12.000 Hinweise vorgetragen und im Rahmen des Verfahrens im Zuge der Abwägung unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Strategischen Umweltprüfung einbezogen. Mit der Verkündung endet dieses Verfahren.
Die Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass mit der Verkündung eine einjährige Frist für eine mögliche Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt läuft.



Impressum:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

Tel.: +49 391 / 567 - 7504
E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de