Investitionen in unsere Straßen
Straßen modernisieren, Mobilität stärken
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur investieren wir gezielt in die Straßen von Sachsen-Anhalt. Das bedeutet mehr Sicherheit, bessere Mobilität und eine moderne Infrastruktur für alle. Gemeinsam machen wir unser Land zukunftsfähig – Straße für Straße.
Sachsen-Anhalt erhält aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 2,61 Milliarden Euro. Ziel ist es, die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung und dem Ausbau unserer Straßen – denn gute Verkehrswege sind die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Lebensqualität im ganzen Land.
Von den 2,61 Milliarden Euro gehen 60 Prozent (rund 1,57 Milliarden Euro) direkt an die Kommunen, die das Geld eigenverantwortlich für ihre Infrastrukturprojekte einsetzen können. 40 Prozent (etwa 1 Milliarde Euro) verbleiben beim Land und werden gezielt für landesweite Maßnahmen eingesetzt – darunter ein umfangreiches Programm für die Landesstraßen.
Einige Straßen in Sachsen-Anhalt sind in die Jahre gekommen. Schlaglöcher, bröckelnde Fahrbahnen und sanierungsbedürftige Brücken beeinträchtigen nicht nur den Verkehr, sondern auch die Sicherheit. Mit dem Sondervermögen können wir gezielt gegensteuern: Straßen werden saniert und ausgebaut, Ortsdurchfahrten werden modernisiert, Radwege und Brücken werden erneuert
Ein zentrales Projekt ist das „Sofortprogramm Landesstraßen“. Für die Jahre 2026 und 2027 sind dafür allein 71,5 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist es, besonders dringende Maßnahmen schnell umzusetzen. Dazu gehören die Erneuerung von Fahrbahnen und Radwegen, die Sanierung von Ortsdurchfahrten, die Instandsetzung von Brücken und Verbesserungen für mehr Verkehrssicherheit.
Insgesamt sind über 30 konkrete Projekte im ganzen Land geplant, die gezielt Schwachstellen im Straßennetz angehen:
Neben den Bauvorhaben des Sofortprogramms werden ab dem Jahr 2027 weitere Erhaltungsmaßnahmen sukzessive umgesetzt. Das Volumen hierfür beträgt in einem Zeitraum von zehn Jahren 125 Millionen Euro.
Auch der Straßenbetriebsdienst wird modernisiert. Fahrzeuge und Geräte werden auf CO2-neutrale Antriebe umgerüstet und die Ladeinfrastruktur wird an den 23 Straßenmeistereien aufgebaut. Für diese Maßnahmen stehen 8,7 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, es den Betrieb nachhaltiger und zukunftssicher zu gestalten.
Durch die Sanierung von Straßen und die Modernisierung von Ortsdurchfahrten steigt die Verkehrssicherheit und Unfallrisiken werden reduziert. Auch die Lebensqualität vor Ort profitiert: Weniger Lärm, weniger Schlaglöcher und besser ausgebaute Radwege machen Städte und Gemeinden attraktiver und lebenswerter. Darüber hinaus leistet Sachsen-Anhalt mit der Umrüstung des Fuhrparks und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt aktiv die Verkehrswende.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den kommunalen Anteil bei gemeinsamen Um- und Ausbauvorhaben an Landesstraßen in Ortsdurchfahrten, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ finanziert werden, anteilig mit bis zu 40 Prozent. Die Mittel dafür stammen aus dem Landesarm des Sondervermögens, die der Landesstraßenbaubehörde zur Verfügung stehen.
Im Rahmen von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten (Landesstraßen) sind verschiedene Straßenbaulastträger gemeinsam zuständig. Für die Straßen selbst steht das Land in der Verantwortung, die Nebenanlagen (z.B. Gehwege) sind Teil der kommunalen Infrastruktur. Die im Zuge einer Baumaßnahme anfallenden Kosten teilen sich dementsprechend auf. Die Grundlage dafür bildet eine sogenannte OD-Vereinbarung (OD=Ortsdurchfahrt).
Durch die anteilige Förderung der Ausgaben für die Ertüchtigung der Nebenanlagen soll sichergestellt werden, dass die über das Sondervermögen „Infrastruktur“ finanzierten Landesstraßenbaumaßnahmen planmäßig umgesetzt werden können.
Die Details sind den „Grundsätzen für die Förderung des kommunalen Anteils bei Gemeinschaftsmaßnahmen in Ortsdurchfahrten im Rahmen von Um- und Ausbaumaßnahmen“ zu entnehmen.
Ab sofort besteht die Möglichkeit der Antragstellung bei der Investitionsbank. Das Antragsverfahren läuft ausschließlich auf digitalem Wege.
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die ersten Projekte sind in 2026 bereits gestartet, weitere folgen in den kommenden Jahren. Die Landesregierung und die Kommunen arbeiten eng zusammen, damit die Mittel schnell und unbürokratisch eingesetzt werden.
