Förderprogramme und Ansprechpartner für den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen und Radverkehrsinfrastruktur
Förderung des Alltagsradverkehrs mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“
Auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz fördert der Bund im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in den Jahren 2020 – 2030 kommunale Investitionen in den Alltagsradverkehr. Für Sachsen-Anhalt stellt der Bund im gesamten Förderzeitraum mehr als 106 Millionen Euro Finanzhilfen zur Verfügung. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Finanzschwachen Kommunen sowie Kommunen im Mitteldeutschen Revier kann ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 36.3 – Radverkehrskoordination.
Zu beachten sind die Fördervoraussetzungen. Förderberechtigt sind alle Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Die mit dem Bundeshaushalt 2026 für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind aktuell bis zum Jahr 2030 ausgeschöpft. Wir nehmen weiterhin Förderanträge an und werden diese bewilligen, soweit der Bund weitere Mittel zur Verfügung stellt oder andere Bundesländer Mittel zur Umverteilung freigeben.
Weitere Informationen
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
E-Mail:
