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E-Government

ELSTER, BAföG online, Autozulassung - E-Government ermöglicht Bürger:innen und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu Verwaltungsleistungen, auch ohne Gang zum Amt. Mit der schrittweisen Einführung von Online-Verwaltungsleistungen wird Sachsen-Anhalt digital. E-Government trägt damit wesentlich zur Modernisierung der Verwaltung bei und führt zu einem Plus an Transparenz und Service.

Landesportal und Basisdienste

Einen Einstieg zu den E-Government-Angeboten bildet das Landesportal Sachsen-Anhalt unter der Internetadresse www.sachsen-anhalt.de. Im Portal präsentiert sich die Landesverwaltung mit verschiedenen Informations-, Kommunikations- und Interaktionsangeboten. Gemäß E-Government-Gesetz sollen über das Landesportal Online-Verwaltungsleistungen angeboten und abgewickelt werden. Dafür stellt das Portal kontinuierlich eine zunehmende Anzahl an Basisdiensten bereit. Zu den Diensten zählen unter anderem:

  • Nutzerkonten
  • Informationen zu Zuständigkeiten, Anschriften und Erreichbarkeiten
  • Informationen zu Verwaltungsleistungen und damit verbundene Gebühren
  • Informationen zu Online-Verwaltungsleistungen
  • Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente
  • Online-Ausweisfunktion
  • Online-Bezahlfunktionen
  • Online-Beteiligungsverfahren

Die Landesverwaltung setzt dabei auf eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation sowie auf einen vertrauenswürdigen Datenaustausch mit Bürger:innen, Unternehmen und weiteren Anspruchsgruppen.

Bürger- und Unternehmensservice

Mit dem Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS LSA) existiert seit dem Jahr 2002 ein elektronischer Behördenwegweiser, der Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Informationen und Dienste zur Erledigung von Behördengängen bietet. Informationen zu Verwaltungsleistungen werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die Informationen werden im Bürger- und Unternehmensservice sowie auf kommunalen Internetseiten veröffentlicht. Außerdem werden sie für Unternehmensauskünfte vom Einheitlichen Ansprechpartner (EA) und für telefonische Auskünfte von den 115-Servicecentern genutzt.

E-Government-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Die Grundlage für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug bildet in Sachsen-Anhalt das E-Government-Gesetz des Landes. Es wurde im Juni 2019 vom Landtag verabschiedet und enthält alle wichtigen Bestimmungen, die für die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind. Das Gesetz trifft unter anderem Festlegungen zur elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung, zur Optimierung von Verwaltungsabläufen, zu Basisdiensten für Bürger:innen und Unternehmen sowie zur Kooperation auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene.

Landes-CIO koordiniert und steuert das E-Government

Eine herausragende Position in der Verwaltungsdigitalisierung bekleidet der Beauftragte der Landesregierung für Informations- und Kommunikationstechnologie, Staatssekretär Bernd Schlömer. Er koordiniert und steuert den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landesverwaltung sowie Maßnahmen im Bereich des E-Governments. Weiterhin arbeitet der Beauftragte im IT-Kooperationsrat mit den Kommunen in Sachsen-Anhalt zusammen und vertritt das Land auf Bundes- und Länderebene im IT-Planungsrat.
Der Beauftragte für Informations- und Kommunikationstechnologie wird auch CIO genannt. Das Kürzel steht für Chief Information Officer. Der Landes-CIO ist Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Unterstützung für Kommunen

Das Landesportal nimmt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Sachsen-Anhalt eine Schlüsselfunktion ein. Neben der Landesverwaltung steht es den Kommunen des Landes kostenfrei zur Verfügung. Kommunen können so aufwendige Eigenentwicklungen vermeiden und Online-Verwaltungsleistungen sowie benötigte Basisdienste für die Menschen vor Ort bereitstellen. Das Landesportal ist Teil eines Portalverbundes, welcher mit Verwaltungsportalen von Bund und Ländern gebildet wird.

Insgesamt setzt Sachsen-Anhalt in der Umsetzung der E-Government-Angebote auf gemeinsame Standards. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen erleichtern, etwa indem Medienbrüche vermieden werden oder Prozesse einheitlichen Vorgaben folgen.