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Informationen für Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen.
Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen.

Vorstellung der E-Rechnungsplattform und Hinweise zur Nutzung

Hinweise

Um Rechnungen über das E-Rechnungsportal zu erhalten, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Checkliste

  • für Kommunen
  • für übrige öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land

Bitte senden Sie die Checkliste an die Leitstelle E-Rechnung: leitstelle.erechnung(at)sachsen-anhalt.de

Mit dem Rückversand der Checkliste erkennen Sie die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen an.

Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Land bleibt kostenfrei.

Wir haben für Sie in der Databox den kostenlosen XML-Viewer und den Leitweg-ID-Rechner zur Verfügung gestellt.

Bitte teilen Sie Ihren Kunden und Lieferanten nach Erhalt Ihre gültige Leitweg-ID für den künftigen Zahlungsverkehr mit.

Support

Für weitere Fragen steht Ihnen folgender Kontakt zur Verfügung:
leitstelle.erechnung(at)sachsen-anhalt.de

Für technische Fragen steht der Dataport-Support zur Verfügung:
dataporthilfee-rechnung(at)dataport.de