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Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt

Der Landesentwicklungsplan 2010 stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-​Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum.

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (LEP) beinhaltet Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die verbindliche respektive zu berücksichtigende Vorgaben darstellen. Der LEP wird von der obersten Landesentwicklungsbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, aufgestellt.

Auf der Grundlage des Landesentwicklungsgesetzes in Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz beschließt die Landesregierung den LEP als Verordnung. Der LEP trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-​Anhalt von 1999 ab.

Bezugs- und Zugriffsmöglichkeiten

Der Landesentwicklungsplan kann online abgerufen werden. Sie finden ihn unter: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de.

Zudem ist er kostenfrei über die Publikationsdatenbank als gedruckte Broschüre - Suchbegriff: Landesentwicklungsplan - erhältlich: Zur Publikationsdatenbank

Eine nicht amtliche Lesefassung finden Sie nachfolgend zum Download.