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Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)

Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping) (Kopie 1)

Mit der Neuaufstellung des LEP ist gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und bewerten sind.

Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung und des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts wurden die in ihrem umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich betroffenen öffentlichen Stellen sowie weitere ausgewählte Stellen beteiligt.

Als Grundlage für diesen Weichen stellenden Verfahrensschritts im Prozess der Umweltprüfung wurde eine Scoping-Unterlage erarbeitet, in welcher die rahmensetzenden Vorgaben und gesetzlichen Regelungen der Umweltprüfung erläutert sowie Vorschläge zum Vorgehen und zu den zu verwendenden Datengrundlagen unterbreitet werden.

Die Möglichkeit zur Beteiligung im Rahmen des Scopings endete am 23. Juni 2023.