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Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mithilfe der Förderung konnten in den letzten Jahren die Zentren vieler Städte in Sachsen-Anhalt saniert und die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen gestärkt werden.

Förderprogramme

Die Städtebauförderung konzentriert sich seit 2020 auf die Programme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Die Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind Fördervoraussetzung für eine Kommune, um in das Programm aufgenommen zu werden. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.

Die Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt wurde in 2023 mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von rund 91,3 Millionen Euro gefördert. Die Mittel wurden auf die Programme wie folgt aufgeteilt:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne: 30,1 Millionen Euro
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: 25,9 Millionen Euro
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: 35,3 Millionen Euro

Mit dem Bund-Länder-Investitionspakt „Förderung von Sportstätten“ ist in 2020 ein zusätzliches Programm für die Unterstützung der Sanierung von Sportanlagen hinzugetreten. Abweichend zu den übrigen Programmen der Städtebauförderung gilt für die Sportstättenförderung ein Finanzierungsverhältnis von 75 Prozent (Bund), 15 Prozent (Land) und 10 Prozent (Kommune).

Für die Förderung der regulären Programme gilt der Grundsatz der Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune. In Ausnahmefällen kann der kommunale Eigenanteil reduziert werden. Bei interkommunaler Zusammenarbeit ist eine Reduzierung auf zehn Prozent möglich. Die Sonderkondition für Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes (kommunaler Eigenanteil 20 Prozent) gilt für alle Bundesländer.

Die Sonderkondition zur Sicherung von Altbauten (kommunaler Eigenanteil zehn Prozent) sowie die Sonderkonditionen für die besondere Altbauförderung und für den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen (kein kommunaler Eigenanteil) gilt nur in den Neuen Ländern.

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Mit dem Programm "Lebendige Zentren" sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Die Ziele des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ bestehen darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement betont.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung.  Mit dem Programm soll unter anderem Wohnungsbau unterstützt und die Entwicklung neuer Quartiere - auch im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung (z.B. Klimafolgenanpassung) - gefördert werden. Es gelten weiterhin Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung von Altbauten und für den Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen.

Bund-Länder-Investitionspakt „Förderung von Sportstätten“

Für die Sanierung und den Ausbau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt stellten der Bund und das Land im Programmjahr 2022 5,17 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Förderung sollen ausreichend verfügbare, barrierefreie und gut ausgestattete Sportstätten geschaffen werden. Als Teil der kommunalen Infrastruktur gehören sie zur Daseinsvorsorge und sind zugleich ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Förderfähig sind grundsätzlich Sportstätten in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind, sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. In Ausnahmefällen kann von den Voraussetzungen abgewichen werden.

Antragstellung und Formulare

Das Landesverwaltungsamt ist für die Städte und Gemeinden kompetenter Partner im Antrags-​ und Bewilligungsverfahren der Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt.

Auf den Seiten der Behörde finden Sie die aktuellen Antragsformulare sowie Ansprechpartner.

Rechtsgrundlagen

Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL)