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Ausbauziel 2,2 Prozent - Sachsen-Anhalt setzt auf Windenergie

Sachsen-Anhalt bringt die Energiewende voran und setzt die ambitionierten Ausbauziele für die Windenergie an Land um. Bis zum 31.12.2032 sollen mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie bereitstehen.

Für mehr Klimaschutz will die Bundesregierung den Stromanteil aus erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppeln. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ beschleunigt sie den Ausbau der Windenergie, als wichtigem Faktor bei der Umsetzung des Ziels in Deutschland. Das Gesetz ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ legt in einem Stufenplan verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land fest. Zunächst sollen bis 2027 1,4 Prozent der Flächen für die Nutzung bereitstehen. Bis 2032 müssen alle Bundesländer mindestens 2,0 Prozent ihrer Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stellen.

Ausbauziele in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt trägt bis zum 31.12.2027 mit mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche zu den Ausbauzielen bei. Mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche sollen bis zum 31.12.2032 für den Ausbau der Windenergie vorgehalten werden. Um die Ziele umzusetzen, wird das Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geändert. Das Gesetz schreibt für die Planungsregionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg regionale Teilflächenziele vor.

Im Einzelnen sind das:

Regionale Teilflächenziele der Planungsregionen
Planungsregion Teilflächenziel bis 31.12.2027 in Prozent Teilflächenziel bis 31.12.2032 in Prozent Fläche der Planungsregion in Quadratkilometer
Altmark 1,9 2,3 4.718,84
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1,9 2,3 3.633,40
Halle 1,9 2,3 3.711,07
Harz 1,2 1,6 2.826,16
Magdeburg 1,9 2,3 5.574,55

Die regionalen Teilflächenziele für die Planungsregionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle und Magdeburg sind gleich verteilt und liegen bei 2,3 Prozent der jeweiligen Planungsfläche. Lediglich für die Planungsregion Harz hat die Landesregierung ein geringeres Ziel festgelegt. Hier liegt das Teilflächenziel bei 1,2 Prozent bis zum 31.12.2027 und bei 1,6 Prozent bis zum 31.12.2032. Berücksichtigt wird damit die besondere Landschaftsstruktur der Mittelgebirgsregion.