Menu
menu

Baulandkataster der Hansestadt Stendal

Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB hat die Hansestadt Stendal ein Baulandkataster erstellt. Dieses unterstützt die Verwaltung bei ihrem Ansinnen, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung für den Wohnungsbau zu mobilisieren und zu bebauen.

Im Baulandkataster werden unter anderem alle bekannten unbebauten oder nur geringfügig bebauten Grundstücke innerhalb des Innenbereichs (§ 34 BauGB), die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, aufgeführt.

Das Kataster bietet den Bauwilligen die Möglichkeit sich einen Überblick verschaffen. Es zeigt aber auch den Weg auf, mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten.

Durch diese „Partnervermittlung“ ist ein unkomplizierter Weg geschaffen worden, Eigentümern von Grundstücken und Bauwillige miteinander in Kontakt zu bringen.

Download