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Plan für den öffentlichen Personennahverkehr des Landes Sachsen-Anhalt 2020-2030

Der Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt (ÖPNV-Plan) bildet gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) die Grundlage für eine landesweit koordinierte Verkehrsgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen der Landesentwicklung.

Mit dem ÖPNV-Plan hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, einen zukunftsfähigen und nutzerorientierten Nahverkehr zu gestalten, diesen als Gesamtsystem zu betrachten und im Ergebnis Bahn und Bus zu vernetzen. Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt dabei mit seiner Verkehrspolitik einen möglichst wirtschaftlichen und nachfragegerechten Verkehrsmittelmix: Bahn, Bus und flexible Bedienformen, beispielsweise der Rufbus, sollen jeweils entsprechend ihrer Stärken eingesetzt werden.

Besonderes Augenmerk wird auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land gelegt.

Der ÖPNV-Plan 2020 – 2030 wurde nach der Durchführung mehrerer Workshops zu diversen Fachthemen und dem formellen Beteiligungsverfahren am 11.12.2018 vom Kabinett beschlossen.