Wohnraumförderung
+++ Hinweis +++
Die Förderrichtlinien zum selbst genutzten Wohneigentum sowie die Mietwohnungsbaurichtlinien befinden sich derzeit in Überarbeitung. Eine Förderung ist nach der Überarbeitung wieder möglich.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum. Hierfür stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung - ein Überblick.

Sozialer Wohnungsbau
Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen.
Neben der klassischen Wohnraumförderung beteiligt sich der Bund auch mit Finanzhilfen an von den Ländern geförderten Investitionen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus. Diese Verwaltungsvereinbarungen werden ebenfalls jährlich geschlossen.
Die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarungen erfolgt im Rahmen von Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung.
Förderrichtlinie Junges Wohnen
Für den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2029 insgesamt rund 17,5 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstützt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.
Die Förderung je Wohneinheit beträgt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Bei Nachrüstung oder Ersatz eines Aufzugs beträgt die Förderung pro Wohnheimplatz 10.000 Euro. Die neuen Wohnheimplätze sind belegungsgebunden. Das heißt, wenn sie bezugsfertig sind, müssen die geförderten Räumlichkeiten 25 Jahre lang für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen.
Projektanmeldungen können bis zum 30.06.2025 unter Verwendung des Formblattes mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens (Projektskizze) bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Richtlinien zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum
Mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt werden Haushalte, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können unterstützt.
Finanziell gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt mit mindestens drei Wohnungen. Neben der Gebrauchtwertverbesserung der Wohnungen werden unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie die Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Gebäuden und zu den Wohnungen im Rahmen der Förderung unterstützt.
Die Wohnungen unterliegen nach der Modernisierung und Instandsetzung einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das heißt, die Wohnungen dürfen nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN
Außerhalb der sozialen Wohnraumförderung steht zur Wohnraummodernisierung das Förderprogramm Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN zur Verfügung. Das Förderprogramm zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung richtet sich an Träger von Investitionen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie an bisher nicht wohnungswirtschaftlich genutzten Gebäuden, die zu Wohnraum umgenutzt werden. Unter den Aspekten des altersgerechten Umbauens, insbesondere des Mehrgenerationenwohnens und der Barrierefreiheit, sowie des Klimaschutzes.
Speziell für Energieeinsparung und der Minderung des CO2-Ausstoßes bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an. Das Förderprogramm dient der Schließung von Finanzierungslücken für die Investoren, denen die Hausbank die Vergabe von Darlehen zur Umsetzung der genannten Maßnahmen außerhalb von Bonitätsgründen verwehrt.
An wen muss ich mich wenden?
Bei allen genannten Fördermöglichkeiten ist das Förderberatungszentrum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner vor Ort. Dort werden Sie beraten und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Finanzierungsstrategie.
Antragsformulare zum Download, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Sie erreichen die Investitionsbank unter folgender Webadresse: