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Wohnraumförderung

+++ Hinweis +++

Die Förderrichtlinien zum selbst genutzten Wohneigentum sowie die Mietwohnungsbaurichtlinien befinden sich derzeit in Überarbeitung. Eine Förderung ist nach der Überarbeitung wieder möglich.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum. Hierfür stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung - ein Überblick.

Sozialer Wohnungsbau

Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Fi­nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge­meinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu ge­währen. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen.

Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 (VV Sozialer Wohnungsbau 2024)

Neben der klassischen Wohnraumförderung beteiligt sich der Bund auch mit Finanzhilfen an von den Ländern geförderten Investitionen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus. Diese Verwaltungsvereinbarungen werden ebenfalls jährlich geschlossen.

Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende 2024 (VV Junges Wohnen)

Die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarungen erfolgt im Rahmen von Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung.

Richtlinien Junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende

Ziel der Förderung ist die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Gefördert werden

  • der Neu-, Umbau oder die Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung und
  • die Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen im Sinne von § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt je Wohnheimplatz bis zu 60 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 Euro. Bei der Nachrüstung eines Aufzugs beträgt die Förderung je Wohnheimplatz höchstens 10.000 Euro.

Für den ersten Projektzeitraum, der bis 2028 reicht, werden insgesamt rund 15,7 Millionen Euro an Fördermitteln für den Bau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zur Verfügung gestellt. Mehr als 12 Millionen Euro davon steuert der Bund für das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ bei.

Zum Förderprogramm "Junges Wohnen"

Richtlinien zur Förderung des barrierearmen Zugangs von Wohneinheiten durch den An- und Einbau von Aufzugsanlagen

Mit dem Ziel einen wichtigen Beitrag für bedarfsgerechten Wohnraum für alle Generationen zu schaffen, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt mit dem Aufzugsprogramm 2024 den An- und Einbau von Aufzugsanlagen mit zwei Millionen Euro.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum und beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie ist auf den Höchstbetrag von 10.000 Euro je Wohnung begrenzt. Sie darf einen Gesamtbetrag von 120.000 Euro je Aufzug nicht übersteigen.

Die Zuwendung setzt voraus, dass die geförderten Wohneinheiten einer Mietpreisbindung unterliegen.

Zum Aufzugsprogramm 2024

Richtlinien zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum

Mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt werden Haushalte, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können unterstützt.

Finanziell gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt mit mindestens drei Wohnungen. Neben der Gebrauchtwertverbesserung der Wohnungen werden unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie die Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Gebäuden und zu den Wohnungen im Rahmen der Förderung unterstützt.

Die Wohnungen unterliegen nach der Modernisierung und Instandsetzung einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das heißt, die Wohnungen dürfen nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN

Außerhalb der sozialen Wohnraumförderung steht zur Wohnraummodernisierung das Förderprogramm Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN zur Verfügung. Das Förderprogramm zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung richtet sich an Träger von Investitionen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie an bisher nicht wohnungswirtschaftlich genutzten Gebäuden, die zu Wohnraum umgenutzt werden. Unter den Aspekten des altersgerechten Umbauens, insbesondere des Mehrgenerationenwohnens und der Barrierefreiheit, sowie des Klimaschutzes.

Speziell für Energieeinsparung und der Minderung des CO2-Ausstoßes bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an. Das Förderprogramm dient der Schließung von Finanzierungslücken für die Investoren, denen die Hausbank die Vergabe von Darlehen zur Umsetzung der genannten Maßnahmen außerhalb von Bonitätsgründen verwehrt.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen genannten Fördermöglichkeiten ist das Förderberatungszentrum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner vor Ort. Dort werden Sie beraten und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Finanzierungsstrategie.

Antragsformulare zum Download, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Sie erreichen die Investitionsbank unter folgender Webadresse:

www.ib-sachsen-anhalt.de