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Raumverträglichkeitsprüfungen

Das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (ehemals Raumordnungsverfahren) ist eines der wichtigsten Instrumente übergeordneter räumlicher Planung. Das Verfahren ist dem späteren Planfeststellungs-​/ Zulassungsverfahren für ein konkretes raumbedeutsames Vorhaben zeitlich vorgelagert. Es hat die Aufgabe, die Raumverträglichkeit und überschlägig die Auswirkungen auf die Umweltbelange des jeweiligen Vorhabens in einem frühen Planungsstadium zu prüfen, bevor eine detaillierte Genehmigungsplanung überhaupt einsetzt.

Funktion und zuständige Behörden

Das Verfahren zur Raumverträglichkeit bietet die Chance, Grundsatzfragen zur generellen Machbarkeit eines Vorhabens zu klären und es gegebenenfalls so weiterzuentwickeln, dass Konflikte mit anderen Raumnutzungen minimiert sowie seine Raumverträglichkeit und Akzeptanz erhöht werden. Zudem erfolgt erstmalig die Einbeziehung von Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Letztendlich bietet das Verfahren zur Raumverträglichkeit dem Träger des Vorhabens größere Planungssicherheit, hilft frühzeitig, Fehlplanungen zu vermeiden und leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer optimalen - nachhaltigen - Entwicklung des Raumes.

Grundsätzlich obliegt die Durchführung von Verfahren zur Raumverträglichkeit der obersten Landesentwicklungsbehörde, welche in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales gestellt wird. Die oberste Landesentwicklungsbehörde kann ein Verfahren zur Raumverträglichkeit im Einzelfall der zuständigen unteren Landesentwicklungsbehörde übertragen.