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Schifffahrt in Sachsen-Anhalt

An der Verwaltung der Binnenschifffahrt in Sachsen-Anhalt sind verschiedene Akteure beteiligt. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales ist die oberste Schifffahrtsbehörde im Land. Als obere Wasserverkehrsbehörde überwacht das Landesverwaltungsamt die Landesgewässer. Die Zuständigkeit für die Bundeswasserstraßen liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Die oberste Wasserverkehrsbehörde Sachsen-Anhalts bildet der Bereich Binnenschifffahrt im Ministerium für Infrastruktur und Digitales. In den Aufgabenbereich des Ministeriums fällt unter anderem die Fachaufsicht über die obere Wasserverkehrsbehörde, die im Bereich Verkehrswesen des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) angesiedelt ist, sowie die Vertretung des Landes in wasserverkehrlichen Bundes- und EU-Angelegenheiten.

Bundeswasserstraßen

Die Bundeswasserstraßen in Sachsen-Anhalt werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verwaltet. Das Aufgabenspektrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes in Magdeburg umfasst die Unterhaltung, den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, den Betrieb der Schifffahrtsanlagen (Wehre, Schleusen und Schiffshebewerke), die Gefahrenabwehr sowie die Gewährleistung von Sicherung und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs.

Landesgewässer

Das Landesverwaltungsamt ist für die Umsetzung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) sowie der wasserverkehrsrechtlichen Vorschriften der Paragrafen 32 bis 34 des Wassergesetzes des Landes (WG LSA) zuständig. Die LSchiffHVO und die hierin für anwendbar erklärten Vorschriften des Bundes gelten auf allen Gewässern in Sachsen-Anhalt, welche nicht Bundeswasserstraßen sind, und auf denen die Schifffahrt nach anderen Vorschriften zugelassen ist.

Zu diesen Gewässern zählen (Stand: August 2017):

  • Saale von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis km 124,16 (Höhe Bad Dürrenberg)
  • Unstrut von der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen bis zur Mündung in die Saale
  • Arendsee
  • Geiseltalsee (zur Nutzung freigegebener Bereich)
  • Großer Goitzschesee Kühns Loch (einschließlich des Übergangs zum Pareyer Verbindungskanal)
  • Niegripper See und Durchstich vom Elbe-Havel-Kanal zum Niegripper See
  • Tagebaurestloch Edderitz
  • Gröbener See (teilweise)