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Baulandkataster in Haldensleben erfolgreich gestartet

Der eine will’s, der andere hat’s: Gemeint ist Bauland für Eigenheime, das in Haldensleben nach wie vor stark gefragt ist. Zwar bestehen in den größeren Wohngebieten noch Kapazitäten, aber manch einer zieht ein Grundstück in einer gewachsenen Lage vor. Während in Haldensleben bereits ansässige Bauwillige in der Regel wenig Probleme haben, ein passendes Grundstück zu finden und sich die Eigentümer „per Buschfunk“ finden lassen, gestaltet sich dies für Auswärtige deutlich schwieriger.

An dieser Stelle setzt das Baulandkataster der Stadt Haldensleben an, das durch die Verwaltung zusammen mit einem GIS-Dienstleister erarbeitet wurde. Bereits seit 2019 ist es auf der städtischen Homepage einsehbar. Es basiert auf dem in der Stadt eingesetzten GIS mit einer entsprechenden Fachschale.

Im Vorfeld wurden 169 Baulücken identifiziert, über 300 Eigentümer wurden mehrfach angeschrieben, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Denn im Interesse der Stadt und im Sinne der Bauwilligen ist es gerade angesichts der derzeit massiven Nachfrage, dass ein möglichst großes Angebot in dem Baulandkataster präsentiert werden kann. Das Angebot wird rege genutzt: 77 Anfragen verzeichnete die zuständige Abteilung Bauplanung und Umwelt bislang. Von den 43 Grundstücken des Startbestandes wurden bereits 7 erfolgreich vermittelt.

Verwaltung vermittelt

Die Erstellung des Baulandkatasters ist ein formelles Verfahren gemäß § 200 Baugesetzbuch. Theoretisch ermächtigt der Stadtratsbeschluss die Verwaltung, all jene Grundstücke, bei denen die Eigentümer nicht ausdrücklich widersprochen haben, im Kataster zu veröffentlichen. Hinderungsgründe, ein Baugrundstück vermarkten zu wollen, gibt es viele. Niemand wird jedoch in Haldensleben gezwungen, sein Grundstück „auf den Markt zu werfen“.

Das Kataster basiert ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Freiwilligkeit. Die Fäden zwischen Anbietern und Suchenden laufen in der Verwaltung zusammen. Die persönlichen Ansprechdaten werden den Interessenten nicht genannt – falls ein Interessent zu einem Grundstück ins Gespräch kommen möchte, wird der Kontaktwunsch über die Verwaltung weitergeleitet – und der Eigentümer entscheidet, ob er auf die Anfrage reagiert.