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Fähren in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verfügt über mehr als ein Dutzend landesbedeutsame Fähren. Sie bilden ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den Ufern von Elbe und Saale. Fähren sichern wichtige Verkehrsverbindungen und tragen aufgrund kürzerer Fahrwege zur Umweltentlastung bei.

Landesbedeutsame Fähren

Die Landesregierung unterscheidet landesbedeutsame, regionale und örtliche Fähren. Für die Einstufung einer Fähre als landesbedeutsam müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. So muss die Straßenverbindung, die durch den Fährbetrieb gewährleistet wird, von überregionaler Bedeutung sein. Dieser Fall liegt grundsätzlich dann vor, wenn es sich um eine Verbindung von Landes- und Bundesstraßen handelt. Weiterhin muss die Entfernung zur nächstgelegenen Brücke für die Verkehrsteilnehmer mit hohem Aufwand verbunden sein. Darüber hinaus muss die Fähre der Bildung oder Vervollständigung eines flächendeckenden Verkehrsnetzes dienen oder kommunale Straßen mit dem überregionalen Straßennetz verbinden. Fähren, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten als regional oder örtlich bedeutsam.

Im Gegensatz zu Fähren mit regionaler oder örtlicher Bedeutung werden landesbedeutsame Fähren vom Land gefördert. Derzeit beteiligt sich Sachsen-Anhalt freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel mit bis zu 90 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten von Landrevisionen, dem Fähren-TÜV. Die Revisionen erfolgen in der Regel alle fünf Jahre.

Die Fähren im Überblick

In der Summe verkehren in Sachsen-​Anhalt derzeit 13 landesbedeutsame Fähren. Davon setzen elf Fähren auf der Elbe und zwei auf der Saale über. Alle landesbedeutsamen Fähren sind Wagenfähren, das heißt, sie können auch Kraftfahrzeuge befördern.