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Luftverkehr

Der Luftverkehr in Sachsen-Anhalt befindet sich in einer geografisch vorteilhaften Lage. Das Land verfügt über Stärken aus der Zulieferindustrie für Luftverkehrstechnik, der allgemeinen Luftfahrt und des Luftsports. Darüber hinaus besitzt die Region ein hervorragend ausgebautes Schienen- und Straßennetz mit intermodalen Schnittstellen.

Luftfahrtbehörden

Die oberste Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalts bildet der Bereich Luftverkehr im Ministerium für Infrastruktur und Digitales. In den Aufgabenbereich des Ministeriums fällt unter anderem die Fachaufsicht über die obere Luftfahrtbehörde, die im Bereich Luftverkehr des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) angesiedelt ist, sowie die Vertretung des Landes in luftverkehrlichen Bundes- und EU-Angelegenheiten. Zu den Zuständigkeiten des Landesverwaltungsamtes zählen in diesem Zusammenhang beispielsweise die Erteilung von Erlaubnissen für unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“) oder die Durchführung von Ausbildungen zum Luftfahrzeugführer („Piloten“).

Als deutschlandweit erste Luftfahrtbehörde betreibt das Land Sachsen-Anhalt seit 2015 ein Qualitätsmanagementsystem (nach DIN ISO 9001) und stellt sich damit den Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Das Qualitätsmanagementsystem umfasst dabei sowohl die obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt als auch die oberste Luftfahrtbehörde im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Das System erstreckt sich über die Geltungsbereiche Teil A - FCL/ATO, Teil B – Flugbetrieb sowie Teil C – Flugplätze.

Ansprechpartnerin ist die gemeinsame Qualitätsmanagementbeauftrage der Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt sowie EASA-Managementbeauftragte im Landesverwaltungsamt.

Flughafen Halle/Leipzig

Von besonderer Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt ist der Flughafen Leipzig/Halle, der sowohl Linien- als auch Charterverkehr absichert. Sachsen-Anhalt ist seit dem 06.12.2000 gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen sowie den Städten Dresden, Leipzig und Halle an der Mitteldeutschen Flughafen Aktiengesellschaft als Holding und somit im Wesentlichen indirekt an der Flughafen Leipzig/Halle GmbH beteiligt. Der weitere Ausbau des Flughafens erfolgt gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Landesbeteiligung an der Mitteldeutschen Flughafen AG.

Der Flughafen Leipzig/Halle befindet sich im Zentrum Mitteldeutschlands direkt am Kreuzungspunkt der Autobahnen A 9/A 14. Darüber hinaus ist er an die Fernbahn- und Güterbahntrasse angeschlossen. Der Flughafen bietet damit, gemessen am europäischen Maßstab, bemerkenswerte betriebliche Rahmenbedingungen.

Internationales Frachtdrehkreuz

Der Logistik-Dienstleister DHL betreibt am Flughafen Halle/Leipzig eines seiner weltweit insgesamt drei Luftfahrt-Drehkreuze. Maßgeblich für die Entscheidung der DHL-Ansiedlung im Jahr 2005 war, dass der Flughafen der Transport- und Logistikbranche eine wirtschaftliche Alternative zu anderen Standorten bietet. Er verfügt über eine 24-Stunden-Betriebserlaubnis sowie zwei 3.600 Meter lange Start- und Landebahnen.

Der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zum internationalen Frachtdrehkreuz ist ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Region Mitteldeutschland. Die Profilierung des Flughafens als wichtigste Säule einer pulsierenden Logistikregion in der Mitte Europas wird auch der wirtschaftlichen Entwicklung Sachsen-Anhalts Impulse verleihen.

Fluglärm vom Flughafen Leipzig/Halle

Für den Flughafen Leipzig/Halle wurde gemäß § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Fluglärmkommission gebildet, welche das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) als Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die zuständige Flugsicherungsorganisation (DFS) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät. In dieser Fluglärmkommission wirken unter anderem Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt mit.

Die Kommission ist über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterrichten. Sie kann selbst Maßnahmen zum Lärmschutz vorschlagen. Diese besitzen jedoch lediglich empfehlenden Charakter.

Durch die geografische Lage des Flughafens Leipzig/Halle steht das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (oberste Landesluftfahrtbehörde) ausschließlich betroffenen Anwohnern aus Sachsen-Anhalt* als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fluglärmbeschwerden sind schriftlich zu richten an:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 33 – Luftverkehr
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

Per Fax unter: +49 391/567-7558 oder
Per E-Mail: luftverkehr-mid(at)sachsen-anhalt.de

* Für Anwohner des Freistaates Sachsen ist die Landesregierung Sachsen, hier das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für sämtliche Fluglärmbeschwerden sowie diesbezügliche Luftsicherheits- sowie Luftverkehrsbelange des Flughafens zuständig

Fluglärm von Luftverkehrsstandorten/Flugplätzen innerhalb Sachsen-Anhalts

Das Landesverwaltungsamt als obere Luftfahrtbehörde ist die zuständige Behörde im Hinblick auf Fluglärmbelästigungen, die durch Luftfahrzeuge von Luftverkehrsstandorten innerhalb Sachsen-Anhalts begründet sind.

Fluglärmbeschwerden sind schriftlich zu richten an:

Landesverwaltungsamt
Referat 307
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Per Fax unter: +49 345/514-1829 oder
Per E-Mail