LRVP 2030 – Landesradverkehrsplan für Sachsen-Anhalt
Am 9. Februar 2021 wurde der Landesradverkehrsplan, kurz LRVP 2030, vom Kabinett beschlossen. Er löst den Landesradverkehrsplan aus dem Jahre 2010 ab und bildet die strategische Planungs- und Handlungsgrundlage für die Radverkehrsförderung bis zum Jahr 2030. Er richtet sich erstmals nicht nur an die Landesverwaltung, sondern bindet die kommunale und gesellschaftliche Ebene mit ein.
Die Schritte zur Neuaufstellung
Die Kommunen sind unsere wichtigsten Partner bei der Umsetzung des Landesradverkehrsplans, denn der Radverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der Nahmobilität auf den kurzen Distanzen in den Städten und zur Verbindung benachbarter Gemeinden im ländlichen Raum. Das Infrastrukturministerium hat deshalb mit den Kommunen und vielen weiteren Akteuren einen umfangreichen Beteiligungsprozess zur Neuaufstellung des LRVP 2030 durchgeführt.
132 Kommunen sind dem Aufruf gefolgt und haben im Rahmen einer Kommunalbefragung die Probleme vor Ort aufgezeigt und wichtige Anregungen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Radverkehrs gegeben. In mehreren Workshops mit über 90 Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen, den Fachverbänden, der Politik und der Landesverwaltung wurden die Grundsätze und Handlungsfelder des LRVP 2030 diskutiert und festgeschrieben.
Der Entwurf des LRVP 2030 wurde vor dem Beschluss im Kabinett mit den relevanten Ebenen final abgestimmt.
Die strategischen Grundsätze des LRVP 2030
Es bestand ein breiter Konsens darin, dass gerade bei den grundlegenden Themen der Radverkehrsförderung großer Handlungsbedarf besteht und dass die Umsetzung nur im Zusammenwirken aller Akteure gelingen kann. Die Maßnahmen des LRVP 2030 orientieren sich deshalb an folgenden strategischen Grundsätzen:
Zeithorizont 2030: Der LRVP 2030 gilt für die nächsten 10 Jahre. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.
Radverkehr systematisch fördern: Damit der Radverkehrsanteil steigt, soll der Radverkehr systematisch gefördert und noch stärker mit dem ÖPNV verknüpft werden.
Sachsen-Anhalt wird Fahrradpendlerland: Die Maßnahmen des LRVP 2030 sollen neben dem touristischen Radverkehr vor allem im Alltag auf den Berufs- und Freizeitradverkehr wirken.
Sicherer Radverkehr für alle: Die Maßnahmen des LRVP 2030 sollen dazu beitragen, dass die Nutzung des Radverkehrs als sicherer und günstiger Verkehrsträger allen Bevölkerungsgruppen jederzeit und landesweit ermöglicht wird.
Fahrradtourismus stärken: Der Fahrradtourismus soll als Wirtschaftsfaktor gestärkt und ausgebaut und die Angebote im Fahrradtourismus weiter verbessert werden.
Radverkehr gemeinsam fördern: Die Vernetzung, Kooperation und aktive Zusammenarbeit aller beteiligten Ebenen ist die Voraussetzung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Radverkehrs.
Finanzierung und Förderung: Die vorhandenen Finanzmittel müssen bei allen Baulastträgern effektiver und gezielter eingesetzt und der Zugriff auf Fördermittel muss erleichtert werden.
Die sechs Handlungsfelder
Aus den strategischen Grundsätzen wurden auf der Grundlage der Ausgangssituation und den vorliegenden Rahmenbedingungen sechs Handlungsfelder abgeleitet, auf die sich die Arbeit der nächsten Jahre konzentrieren wird.
In den sechs Handlungsfeldern gibt es insgesamt 106 Einzelmaßnahmen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen unterscheiden sich in kurzfristige (bis 2022), mittelfristige (bis 2026) und langfristige (bis 2030) Aufgaben. Darüber hinaus gibt es Daueraufgaben, die regelmäßig weiterzuführen sind. Auch wenn bei der Formulierung darauf geachtet wurde, dass die Maßnahmen realisierbar bleiben müssen, stellt der LRVP 2030 sowohl das Land als auch die Kommunen vor große Herausforderungen.
Wie geht es weiter?
Nun liegt es an den zuständigen Akteuren, dass die Maßnahmen des LRVP 2030 nicht nur ein Willensbekenntnis bleiben, sondern ausreichend Personal und Finanzmittel für die Umsetzung bereitgestellt werden.
Mit der Umsetzung einiger der Maßnahmen des LRVP 2030, wie die Konzeption eines neuen alltagstauglichen Landesradverkehrsnetzes, die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt – AGFK LSA oder die Intensivierung der Fördermittelberatung wurde parallel zum Aufstellungsprozess bereits begonnen.
Die interministerielle Arbeitsgruppe Radverkehr, in der neben den Ministerien und deren nachgeordneten Bereichen auch die AGFK LSA vertreten ist, überwacht die Umsetzung des LRVP 2030 und wird an dieser Stelle regelmäßig über die einzelnen Projekte und Maßnahmen berichten.
Download
-
LRVP 2030 - Landesradverkehrsplan für Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei)
Dateiname: LRVP_2030_02-2021.pdf – Dateigröße: 4 MB -
LRVP 2030 - Stellungnahmen zum Entwurf vom 01.09.2020 (nicht barrierefrei)
Dateiname: LRVP_2030_Expertenbeteiligung_12_2020.pdf – Dateigröße: 1 MB
Rückblick auf den Landesradverkehrsplan 2010
Der Radverkehrsplan 2010 war der erste ressortübergreifende Fachplan für den Radverkehr des Landes Sachsen-Anhalt. Mit dem Beschluss des LRVP 2030 wurde er außer Kraft gesetzt. Er bildete über viele Jahre die Grundlage für die Entwicklung eines umfassenden Radverkehrssystems. Mit seiner Aufgabenstellung als konzeptionelle Vorgabe und dem ganzheitlichen Anspruch berührte der LRVP 2010 alle Ressorts der Landesregierung gleichermaßen. Dazu zählten Tourismus, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Familie, Gesundheit und Finanzen.
- Radverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LRVP) - 15. Juni 2010 (nicht barrierefrei)
- Anlagen zum LRVP (nicht barrierefrei)
- Landesradverkehrsnetz (Karte) - Übersicht der Routen Klasse 1 und 2 (nicht barrierefrei)
- Landesradverkehrsnetz (Karte) - Routen der Klasse 1 und 2 (nicht barrierefrei)
- Landesradverkehrsnetz (Karte) - Übersicht der Routen Klasse 1 - 3 (nicht barrierefrei)
- Landesradverkehrsnetz (Karte) - Routen Klasse 1 - 3 (nicht barrierefrei)
- Zielkonzept (Karte) für das Landesradverkehrsnetz - Hauptziele, Stand 2005 (nicht barrierefrei)
- Übersichtskarte straßenbegleitende Radwege, Stand 2010 (nicht barrierefrei)
- Landesradverkehrsnetz (Karte) - Bewertung von Eisenbahntrassen hinsichtlich des Ausbaus als Radweg (nicht barrierefrei)