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Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“

+++ Ab sofort können Projektanträge für die Jahre 2025 und 2026 eingereicht werden. +++

Die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ gibt die digitalen Ziele des Landes Sachsen-Anhalt vor. In ihnen kristallisieren sich übergreifende Zielstellungen heraus, deren Umsetzung durch nachhaltig implementierte und nachnutzbare Digitalisierungsprojekte mit Leben erfüllt werden soll. Dafür stellt das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 2,5 Millionen Euro bereit.

Einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Digitalstrategie leisten Digitalisierungsprojekte, die landesweit

  • zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen,
  • die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen,
  • einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern,
  • die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken,
  • zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen,
  • Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen,
  • das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern,
  • soziale Beratungsangebote digital unterstützen,
  • Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken,
  • nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
  • künstliche Intelligenz nutzen.

Die Richtlinie wurde für die Jahre 2025 und 2026 überarbeitet und um die Themen „New Work: Co-Working Spaces“ und „Digitale Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ ergänzt.

Im vergangenen Jahr wurden landesweit 35 Digitalisierungsprojekte gefördert und etwa 2,5 Millionen Euro an Fördergeldern ausgezahlt. Eine Übersicht der geförderten Projekte finden Sie hier: Realisierte Projekte in Sachsen-Anhalt 2024

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Sachsen-Anhalt sowie Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nichtrückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 90 % bis zu einem Betrag von 120 000 Euro. 

Die genauen Förderbedingungen können in der Förderrichtlinie eingesehen werden. Zur Antragsstellung ist das Antragsformular zu verwenden.

Die Anträge sind elektronisch an digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de und parallel postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte

Turmschanzenstr. 30
39114 Magdeburg

Die Projektanträge mit Beginn in diesem Jahr (2025) werden nach Eingang zeitnah und vorrangig bearbeitet.

Für alle Fragen rund um die Förderrichtlinie und die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ steht das Referat 45 Digitalstrategie, Digitale Projekte unter digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
„Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte“

Joseph-von-Fraunhofer Str. 2
39106 Magdeburg

Tel.: +49 391 567 7129
E-Mail: digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de