Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“
Die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ ist von einem ressortübergreifenden Entstehungsprozess geprägt. Vor diesem Hintergrund haben sich Querschnittsziele innerhalb der Strategie gebildet. Diese Querschnittsziele sollen nun durch nachhaltig implementierte und nachnutzbare Digitalisierungsprojekte gestärkt werden.
Die genauen Förderbedingungen können in der Förderrichtlinie eingesehen werden. Zur Antragsstellung ist das Antragsformular zu verwenden. Die Anträge sind elektronisch bis zum 22.05.2024 an digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de zu übermitteln.
Alternativ zum Antrag per E-Mail können Förderanträge auch online über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt gestellt werden. Zum Beteiligungsportal
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nichtrückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 90 % bis zu einem Betrag von 120 000 Euro.
Für alle Fragen rund um die Förderrichtlinie und die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ steht das Referat 45 Digitalstrategie, Digitale Projekte unter digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de zur Verfügung.
Downloads
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Nichtamtliche Lesefassung Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital (nicht barrierefrei)
Dateiname: Nichtamtliche_Lesefassung_Förderrichtlinie_Sachsen-Anhalt_Digital_mit_Deminimis_Anlage.pdf – Dateigröße: 794 KB -
Antragsformular für Digitalisierungsprojekt (docx-Datei)
Dateiname: Projektantrag_FRSAD.docx – Dateigröße: 382 KB -
Hinweisblatt zu zuwendungsfähigen Ausgaben (nicht barrierefrei)
Dateiname: Hinweisblatt-SAD2030.pdf – Dateigröße: 368 KB -