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Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt

Die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sind für die Organisation des ÖPNV zuständig. Die Aufgabenträger sind notwendig, weil sich Mobilität im öffentlichen Verkehr nicht von selbst nach den Gesetzen der Marktwirtschaft (Angebot und Nachfrage) organisiert und nicht kostendeckend von den Verkehrsunternehmen angeboten werden kann. Die Sicherung der Mobilität ist jedoch Teil der Daseinsvorsorge des Landes für die hier lebenden Menschen. Sie wird vom Land mitfinanziert und daher als öffentliche Aufgabe betrachtet.

Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)

Der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehr in Sachsen-Anhalt ist die NASA – die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH. Im Auftrag des Landes bestellt und bezahlt die NASA den SPNV, also den Verkehr der Regional- und S-Bahn. Darüber hinaus betreut die NASA Förderprogramme des Landes, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV attraktiver zu gestalten.

Die 100-prozentige Landestochter vereinbart im Interesse der Allgemeinheit Leistungen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die entsprechenden Verkehrsverträge werden im Wettbewerb vergeben, was sich positiv auf Kosten, Leistung und Qualität auswirkt.

Zum Internetauftritt der NASA GmbH

Dabei arbeitet die NASA stets eng mit den Aufgabenträgern und Unternehmen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) zusammen, um Zug, Bus und Straßenbahn kundenfreundlich miteinander zu verknüpfen. Aufgabenträger für den ÖSPV sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch sie beauftragen dazu Verkehrsgesellschaften und Zweckverbände.


Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV)


Berichte der ÖPNV-Aufgabenträger

Link-Sammlung zu den Jahresberichten der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016.