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Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt: Maßnahmen des Ministeriums

Mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt fördert die Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikfeldern. Aktuell umfasst das Landesprogramm 24 Maßnahmen.

Maßnahmen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030"

Im September 2023 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ beschlossen. Mit über 150 Zielen treibt das Land in den kommenden Jahren die digitale Transformation von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft voran.

Mit der Maßnahme „Gleichstellung von Frauen und Männern" in der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ ist eine Verbindung zwischen dem Landesprogramm und der Digitalstrategie hergestellt worden. Entscheidend für die Maßnahmenentwicklung waren hierbei vor allem die gleichstellungspolitischen Landesziele, die im Rahmen des Landesprogramms festgelegt worden sind und die Gestaltungskompetenz der Ressorts.

Ein fachliches Gleichstellungsziel des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales war dabei die Geschlechtergerechte Digitalisierung in allen Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsbereichen. Dieses Gleichstellungsziel setzt insbesondere eine Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen zwischen Geschlechterverhältnissen und Digitalisierung voraus, um strukturelle Ungleichheiten, Geschlechterstereotype und Diskriminierung abzubauen.

Im Kontext der Digitalisierung heißt das konkret, den gleichen Zugang zu relevanten Ressourcen und Kompetenzen sicherzustellen sowie die gleichstellungsorientierte Nutzung und Gestaltung digitaler Technologien zu ermöglichen. Mit der hiesigen Maßnahme sollen damit Ungleichheiten in der Digitalisierungsförderung abgebaut, die paritätische Besetzung von Gremien berücksichtigt sowie die Gleichstellung, bezogen auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen, gefördert werden.

Die Erreichung der Ziele erfolgt durch die Ableitung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen bzw. Leistungen. Diese umfassen unter anderem:

  • die Berücksichtigung von Querschnittszielen, wie der Gleichstellung von Frauen und Männern als Kriterium für die Finanzierung von Digitalisierungsprojekten in der Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“
  • die paritätische Besetzung von Digitalisierungsgremien und Vertiefung von Themen, die sich mit der geschlechtergerechten Digitalisierung beschäftigen
  • das Erstellen einer geschlechtersensiblen Handreichung zur Steigerung der Akzeptanz und dem Selbstvertrauen im Umgang mit Technik am Arbeitsplatz