Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mithilfe der Förderung konnten in den letzten Jahren die Zentren vieler Städte in Sachsen-Anhalt saniert und die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen gestärkt werden.

Informationen zur Städtebauförderung
Die Städtebauförderung verfolgt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung in den Kommunen zu fördern, Städte lebendiger und nachhaltiger zu gestalten, den sozialen Zusammenhalt zu stärken sowie die Infrastruktur zu erneuern. Dabei steht im Mittelpunkt, die Attraktivität der Städte zu erhöhen und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern.
Um dies zu erreichen, konzentriert sich die Städtebauförderung seit 2020 auf die Programme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Die Ausweisung von Fördergebieten, ein integriertes Entwicklungskonzept sowie die Umsetzung von klimarelevanten Maßnahmen sind Fördervoraussetzungen für eine Kommune, um in das Programm aufgenommen zu werden.
Die Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt wurde in 2024 mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von knapp 91,3 Millionen Euro gefördert.
Die Mittel wurden auf die Programme wie folgt aufgeteilt:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne: rund 28,6 Millionen Euro
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: rund 26,8 Millionen Euro
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: rund 35,9 Millionen Euro
Für die Förderung der regulären Programme gilt der Grundsatz der Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune. In Ausnahmefällen kann der kommunale Ei-genanteil reduziert werden. Bei interkommunaler Zusammenarbeit ist eine Reduzierung auf zehn Prozent möglich. Die Sonderkondition für Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes (kommunaler Eigenanteil 20 Prozent) gilt für alle Bundesländer.
Die Sonderkondition zur Sicherung von Altbauten (kommunaler Eigenanteil zehn Prozent) sowie die Sonderkonditionen für die besondere Altbauförderung und für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen (kein kommunaler Eigenanteil) gilt nur in den Neuen Ländern.
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Mit dem Programm "Lebendige Zentren" sollen Stadt- und Ortsteilzentren zu attrak-tiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kul-tur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Pro-grammen förderfähig.
Weitere Informationen zu dem Programm Lebendige Zentren finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Die Ziele des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ bestehen darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement betont.
Weitere Informationen zu dem Programm Sozialer Zusammenhalt finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung. Mit dem Programm soll unter anderem Wohnungsbau unterstützt und die Entwicklung neuer Quartiere - auch im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung (z.B. Klimafolgenanpassung) - gefördert werden. Es gelten weiterhin Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung von Altbauten und für den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum.
Weitere Informationen zu dem Programm Wachstum und nachhaltige Entwicklung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Bund-Länder-Investitionspakt „Förderung von Sportstätten“ (2020-2022)
+++keine Antragstellung mehr möglich+++
Für die Sanierung und den Ausbau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt stellten der Bund und das Land in den Programmjahren 2020-2022 rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Kommunen zu entlasten, wurde der kommunale Eigenanteil abweichend von der üblichen Drittelfinanzierung in der Städtebauförderung auf 10 v. H. herabgesetzt. Mit der Förderung konnte ein zusätzlicher Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Sportstätteninfrastruktur geleistet werden. Ausreichend verfügbare, barrierefreie und gut ausgestattete Sportstätten gehören als Teil der kommunalen Infrastruktur zur Daseinsvorsorge und sind zugleich ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.
Förderfähig waren grundsätzlich Sportstätten in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind, sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. In Ausnahmefällen konnte von den Voraussetzungen abgewichen werden.
Die Förderung von Sportstätten mit Mitteln des Investitionspakts erfolgte letztmalig im Programmjahr 2022. Alle Maßnahmen aus den Programmjahren 2020 bis 2022 werden mit den zur Verfügung stehenden Programmmitteln bis 2026 ausfinanziert.
Weitere Informationen zum Investitionspakt Sportstätten finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
Als neue Fördervoraussetzung kommen seit 2020 Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel hinzu. Besonders im Fokus steht dabei die Verbesserung der grünen Infrastruktur, um Städte widerstandsfähiger und lebenswerter zu gestalten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die städtischen Räume nachhaltiger zu entwickeln, die Biodiversität zu fördern und das lokale Klima zu stabilisieren.
Weitere Informationen und praktische Beispiele zu diesem wichtigen Thema finden Sie in der Praxisbox Klimaquartiere des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Hier erhalten Sie wertvolle Einblicke in erfolgreiche Projekte und Handlungsempfehlungen, um Klimaschutzmaßnahmen effektiv in die Stadtentwicklung zu integrieren. Mehr dazu finden Sie hier.
Integrierte Stadtentwicklung und integrierte städtebauliche Entwick-lungskonzepte (ISEK)
Die integrierte Stadtentwicklung ist ein ganzheitlicher Ansatz, der darauf abzielt, die vielfältigen Herausforderungen und Potenziale von Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu gestalten. Durch die enge Verzahnung von sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten wird eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadtstruktur geschaffen.
Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) sind zentrale Instrumente dieses Ansatzes. Sie dienen als strategische Leitlinien für die langfristige Entwicklung von Städten und Gemeinden. ISEK ermöglichen eine koordinierte Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sind. Dabei werden alle relevanten Akteure, wie Bürgerinnen und Bürger, lokale Wirtschaft, Verwaltung und Politik, aktiv eingebunden.
Weitere Informationen und praktische Hinweise zur Erstellung und Umsetzung von ISEK finden Sie in der Arbeitshilfe des Bundes.
Begleitforschung und Monitoring Städtebauförderung
Wissenstransfer und Evaluation sind wichtige die Städtebauförderung begleitende Instrumente. Vor diesem Hintergrund hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 eine Begleitforschung zur Städtebauförderung auf den Weg gebracht. Die Begleitforschung der Städtebauförderung bietet auf ihrer Website umfassende Informationen, aktuelle Projekte und Einblicke in die Forschung im Bereich Stadtentwicklung, Umwelt und Innovation. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse transparent aufzubereiten und den Austausch zwischen Forschung, Politik und Praxis zu fördern. Dadurch sollen nachhaltige Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwickelt und die Zukunft der Städte aktiv mitgestaltet werden. Auf der Website können Besucher verschiedene Angebote, Berichte und thematische Inhalte entdecken.
Hier gelangen Sie zur Begleitforschung der Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt.

Antragstellung und Formulare
Das Landesverwaltungsamt ist für die Städte und Gemeinden kompetenter Partner im Antrags- und Bewilligungsverfahren der Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt.
Auf den Seiten der Behörde finden Sie die aktuellen Antragsformulare sowie Ansprechpartner.
Downloads
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Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt - Informationen für Kommunen und private Eigentümer (nicht barrierefrei)
Dateiname: Staedtebaufoerderung-in-Sachsen-Anhalt.pdf – Dateigröße: 4 MB -
Ganzheitlich, nachhaltig und kooperativ: 50 Jahre Städtebauförderung in Deutschland
Dateiname: Broschuere_50JahreStBF_de.pdf – Dateigröße: 5 MB -
Antragsformulare für die Städtebauförderung (nur für Fördermaßnahmen mit Beginn vor 2020)
Dateiname: Antragsformulare-Staedtebaufoerderung.zip – Dateigröße: 3 MB
Rechtsgrundlagen
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Frühere Verwaltungsvereinbarungen der Städtebauförderung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 (nicht barrierefrei)
Dateiname: Verwaltungsvereinbarung_Städtebauförderung_2025.pdf – Dateigröße: 225 KB -
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL (nicht barrierefrei)
Dateiname: Richtlinie_über_die_Gewährung_von_Zuwendungen_zur_Förderung_von_Maßnahmen.PDF – Dateigröße: 289 KB