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Wohnraumförderung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum. Hierfür stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung - ein Überblick.

Wohnraummodernisierung und -instandsetzung

Mit dem Ziel der Gewährleistung der Wohnraumversorgung werden Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt gewährt. Finanziell gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen. In Form von Zuschüssen werden 50 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 Euro je Wohneinheit ausgezahlt. Bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs beträgt die Förderung je Wohneinheit maximal 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von in Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum.

Gefördert werden insbesondere die Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung bzw. -wiederherstellung, die Veränderung des Wohnungszuschnitts, die Behebung baulicher Mängel, Lärmschutz und Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung, Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster, barrierefreier Zugang zum Gebäude und zu den Wohnungen sowie Wohnumfeldmaßnahmen. Die nach diesen Richtlinien geförderten Wohnungen unterliegen sowohl der Mietpreis- als auch der Belegungsbindung. Bei bewohnten Wohnungen gilt die Belegungs- und Mietpreisbindung bei Mieterwechsel.

Mietwohnungsbau

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen in Form von Darlehen und Tilgungszuschüssen für den sozialen Mietwohnungsbau von barrierearmen/-freien Miet- und Genossenschaftswohnungen.

Ziel dieser Förderung ist zum einen die Belebung der Innenstädte Sachsen-Anhalts als Wohnstandorte durch die Schaffung qualitativ ansprechender und angemessener Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten. Zum anderen soll durch die Schaffung neuen barrierearmen/-freien Mietwohnraums der demografischen Entwicklung entsprochen sowie der Stadtumbauprozess im Land flankierend begleitet werden.

Weiterhin ist Ziel der Förderung, in angespannten Wohnungsmärkten durch die Schaffung von neuen Sozialwohnungen eine Entlastung bei der Wohnungsnachfrage herbeizuführen und in diesen Märkten ein verbessertes Wohnungsangebot zu erreichen. Auch soll die Förderung des energieeffizienten Bauens unterstützt werden, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von geeigneten Baugrundstücken in Sachsen-Anhalt.

Förderfähig sind:

  • Neubau (Lückenschließung)
  • Ersatzneubau nach Abbruch
  • Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch
  • Erneuerung eines baufälligen, aber noch bewohnbaren Gebäudes ohne Abbruch
  • Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter wesentlichem Bauaufwand

Gefördert wird mit zinsgünstigen Darlehen mit 0 Prozent für die ersten maximal 20 Jahre und Laufzeiten bis maximal 30 Jahre sowie Tilgungszuschüssen bis 30 % der Darlehenssumme.

Sozialer Wohnungsbau

Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Fi­nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge­meinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu ge­währen. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen.

Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2023

Bildung von Wohneigentum

Die Förderung richtet sich an Haushalte mit mindestens zwei Haushaltsangehörigen, die die Einkommensgrenzen nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz) um nicht mehr als 80 von Hundert überschreiten.

Mit zinsgünstigen Darlehen bis maximal 100.000 Euro sowie Zuschüssen für Kinder werden die Neuschaffung und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Erwerb von modernisiertem Wohnraum aus dem Bestand sowie der Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand einschließlich der damit verbundenen Modernisierung und Instandsetzung des Förderobjekts gefördert.

Erläuterung der Einkommensgrenzen

Maßgebend für die Förderung ist das Gesamteinkommen der Haushaltsangehörigen. Dies wird ermittelt aus dem Jahreseinkommen (Bruttoeinkommen) abzüglich Frei- und Abzugsbeiträge. Die Einkommensgrenzen sind in § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz geregelt.

Diese können im Rahmen des Wohnungsbaus, der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie des Erwerbs bestehendem Wohnraums um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Überschreitung um bis zu 80 Prozent zulässig.
 

Ausgewählte Einkommensgrenzen gemäß Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Erwachsene pro Haushalt Kinder pro Haushalt Einkommensgrenze in EURO 50 Prozent Überschreitung 80 Prozent Überschreitung
2 - 18.000,- 27.200,- 32.400,-
2 1 22.600,- 33.900,- 40.680,-
2 2 27.200,- 40.800,- 48.960,-
2 3 31.800,- 47.700,- 57.240,-
2 4 36.400,- 54.600,- 65.520,-

Ob das jeweilige Einkommen die für die Förderung maßgebliche Einkommensgrenze erfüllt, überprüft die Investitionsbank Sachsen-Anhalt grundsätzlich im Rahmen der Prüfung des Förderantrages.

Für einen eigenen ersten Überblick stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt einen Einkommensrechner zur Vorabprüfung der Förderfähigkeit zur Verfügung.

Wohnraummodernisierung

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung richtet sich an Träger von Investitionen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie an bisher nicht wohnungswirtschaftlich genutzten Gebäuden, die zu Wohnraum umgenutzt werden. Unter den Aspekten des altersgerechten Umbauens, insbesondere des Mehrgenerationenwohnens und der Barrierefreiheit, sowie des Klimaschutzes.

Speziell für Energieeinsparung und der Minderung des CO2-Ausstoßes bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an. Das Förderprogramm dient der Schließung von Finanzierungslücken für die Investoren, denen die Hausbank die Vergabe von Darlehen zur Umsetzung der genannten Maßnahmen außerhalb von Bonitätsgründen verwehrt.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen genannten Fördermöglichkeiten ist das Förderberatungszentrum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner vor Ort. Dort werden Sie beraten und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Finanzierungsstrategie.

Antragsformulare zum Download, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Sie erreichen die Investitionsbank unter folgender Webadresse:

www.ib-sachsen-anhalt.de