Menu
menu

Aktion STADTRADELN 2025

Zum dritten Mal unterstützen das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. (AGFK LSA e.V.) die europaweite Aktion STADTRADELN in Sachsen-Anhalt.

Auch in 2025 rufen das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. (AGFK LSA e.V.) wieder zur Teilnahme am STADTRADELN auf.

2024 haben insgesamt 31 Kommunen aus Sachsen-Anhalt an dem Wettbewerb teilgenommen und mit der Aktion in der Bevölkerung fürs Radfahren geworben. Mehr als 15.000 Menschen haben hierzulande in die Pedale getreten und sind in nur drei Wochen mehr als 2,7 Mio. km geradelt. Bundesweit wurden mehr als 217 Mio. km geradelt und damit 36.152 Tonnen CO2 eingespart. 

Der internationale Radfahr-Wettbewerb wird deutschlandweit vom Klima-Bündnis organisiert und findet jährlich von Mai bis September statt. Viele Kommunen verbinden das STADTRADELN mit besonderen Radaktionstagen und verlosen Gewinnpakete unter den besten Radelnden. Geradelt wird im Aktionszeitraum (1. Mai bis 30. September) jeweils an 21 zusammenhängenden Tagen. Den genauen Zeitraum legt jede Kommune individuell fest. Welche Landkreise und Gemeinden 2025 teilnehmen, erfahren Sie auf der Internetseite https://www.stadtradeln.de/kommunen.

Teilnehmer und Teams können sich auf www.stadtradeln.de anmelden.

 

Finanzielle Unterstützung für Kommunen

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die AGFK LSA e.V. übernehmen seit 2023 je zur Hälfte die Anmeldegebühren für AGFK-Mitgliedskommunen, um die Teilnahme an der bundesweiten Aktion auch in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. 
An der Aktion interessierte Kommunen können weitere Informationen bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. unter post@agfk-lsa.de erhalten.

Bitte nehmen Sie die Registrierung der Kommune unter stadtradeln.de erst vor, wenn Sie die finanzielle Unterstützung bei der AGFK LSA beantragt haben. Wenn Sie die Aktion in Ihrer Gemeinde zeitgleich mit dem Landkreis durchführen, kann die Gemeinde über den Landkreis angemeldet werden und die Teilnahmegebühr reduziert sich für die Gemeinde auf einen geringen Pauschalbetrag. Nähere Informationen zur Teilnahme der Landkreise erfragen Sie bitte in Ihrer Kreisverwaltung.

Landkreise und Gemeinden, deren Teilnahmengebühren durch das Ministerium und die AGFK LSA übernommen werden, verpflichten sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Vorgaben des Landes zu beachten. Die Vorgaben finden Sie hier.