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Straßenbauprojekte und Planung

Sachsen-Anhalt verfügt über ein leistungsfähiges regionales und überregionales Straßennetz. Damit das so bleibt, hat das Infrastrukturministerium im Sommer 2019 die „Strategie Landesstraßenbau 2030“ vorgelegt, mit der die Landesstraßen in den kommenden Jahren fit für die Zukunft gemacht werden. Unterstützt wird das Infrastrukturministerium dabei von der Landesstraßenbaubehörde, die den Straßenbetrieb und –erhalt zwischen Zeitz und Arendsee sicherstellt.

Strategie Landesstraßenbau 2030

Das überregionale Straßennetz der Autobahnen und Bundesstraßen ist in eine leistungsfähige Infrastruktur auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene eingebunden. Das Land Sachsen-Anhalt ist für mehr als 4.000 Kilometer Landesstraßen Baulastträger.

Die "Strategie Landesstraßenbau 2030" bildet den Rahmenplan für den Erhalt, den Um- und Ausbau sowie den Neubau von Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Die Strategie beinhaltet fünf Leitsätze:

  • Erhaltungsmaßnahmen haben Vorrang vor Neubaumaßnahmen
  • Erweiterung des Landesstraßennetzes durch Neubaumaßnahmen im begrenzten Rahmen
  • Optimale Nutzung der vorhandenen Straßeninfrastruktur durch den Einsatz innovativer Verkehrstechnologien/Verkehrsmanagement
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Reduzierung von Umweltbeeinträchtigungen

Durch diese Leitlinien ist sichergestellt, dass insbesondere unter Beachtung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung eine sachgerechte, nach einheitlichen Kriterien bestimmte und transparente Entscheidungsfindung bezüglich zukünftiger Vorhaben im Landesstraßenbereich erfolgt. Zugleich ist weiterhin eine flexible und bedarfsgerechte Steuerung des Landesstraßenbaus gewährleistet.

Straßenbauprojekte

Die Nordverlängerung der Autobahn (A) 14 und der Weiterbau der A 143 "Westumfahrung Halle (Saale)" zählen zu den bedeutendsten Straßenbauprojekten in Sachsen-Anhalt. Auf regionaler Ebene soll insbesondere durch den Bau von Ortsumgehungen (OU) der innerstädtische Verkehr reduziert und der Anschluss an das Bundesfernstraßennetz verbessert werden.

Die wichtigsten Bauprojekte des Landes finden Sie auf den Internetseiten der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt unter:

www.lsbb.sachsen-anhalt.de/projekte

Landschaftspflege und Naturschutz

Der Bau einer Straße geht mit Eingriffen in Natur und Landschaft einher. Naturschutzgesetze von Bund und Land legen fest, dass diese Eingriffe soweit wie möglich zu vermeiden sind. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen müssen laut Bundes- und Landesnaturschutzgesetz ausgeglichen oder ersetzt werden. Gemäß Landesnaturschutzgesetz sollen vorrangig solche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden, die keine zusätzlichen Flächen der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch nehmen, wie Flächenentsiegelungen, Pflegemaßnahmen an bestehenden Biotopen oder auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen. Weitere Kompensations- und Ersatzmaßnahmen sind beispielsweise:

  • Amphibienquerungshilfen
  • Grünbrücken
  • biber-/fischottergerechte Brückenbauweise
  • Fledermausquerungshilfen
  • Renaturierungsmaßnahmen

Die europaweit gültige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ergänzt die nationalen Gesetze. Sie gibt Regeln zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vor. Gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie die zu ihrem Schutz ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete werden der Richtlinie entsprechend bei jedem Straßenbauvorhaben detailliert untersucht. Dabei gilt es, negative Auswirkungen zu vermeiden, zu reduzieren und, sofern möglich, zu kompensieren. Wenn erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzziele nicht ausgeschlossen werden können, darf ein Infrastrukturprojekt nur im Ausnahmefall genehmigt werden.

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