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Vorfristige Abschlagszahlung als Überbrückungshilfe für Verkehrsunternehmen

23.03.2022, Magdeburg – 20/2022

  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts erhalten schon Anfang April 90 Prozent der eigentlich erst im Juni fälligen Rate für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) als Abschlag.

„Mit den insgesamt rund 16,8 Millionen Euro wollen wir die Verkehrsunternehmen finanziell unterstützen und so mithelfen ihre Liquidität zu sichern“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens. Durch die enorm gestiegenen Dieselpreise hätten insbesondere Busunternehmen, die den Personennahverkehr im ländlichen Raum absichern, erhebliche finanzielle Probleme, sagte Hüskens.

In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger des ÖSPV. Sie beauftragen damit kommunale und private Bus- und Straßenbahnunternehmen. Gemäß ÖPNV-Gesetz unterstützt das Land die Kommunen dabei mit finanziellen Mitteln, die eigentlich quartalsweise ausgezahlt werden. Mit der Sonderregelung werde die nächste Auszahlung um zwei Monate vorgezogen, sagte Ministerin Hüskens. „Damit geben wir den Unternehmen eine Überbrückungshilfe, bis das Steuerentlastungsgesetz verabschiedet ist“, fügte sie hinzu.

Darüber hinaus verhandeln Bund und Länder derzeit über die künftige Höhe sowie den Verteilerschlüssel der Regionalisierungsmittel. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Mittel zu erhöhen.

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