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Sachsen-Anhalt bringt mit Vermessungsantrag weiteren Onlinedienst an den Start

25.07.2022, Magdeburg – 91/2022

  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Bei der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt können ab sofort Vermessungsleistungen über einen Online-Dienst beantragt werden.

„Dieser digitale OZG*)-konforme Vermessungsantrag basiert auf bundesweit abgestimmten Standards des Föderalen Informationsmanagements“, erklärte Bernd Schlömer, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, zugleich Sachsen-Anhalts CIO, heute in Magdeburg bei der Freischaltung des Onlinedienstes im Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo).

„Die Menschen erwarten von der öffentlichen Verwaltung im Land und in den Kommunen neben dem analogen Angebot auch digitale Dienstleistungen und Serviceangebote, die vom Menschen her gedacht sind“, betonte Bernd Schlömer. Das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen in Sachsen-Anhalt müsse daher flächendeckend digital, einfach handhabbar, interoperabel, medienbruchfrei sein.

Nach seinen Worten können mit dem neuen Online-Dienst nun die wichtigsten Vermessungsleistungen digital beantragt werden. „Öffentlich bestellte Büros, die die Vermessungsarbeiten ausführen, werden hier gleich mit angebunden“, erläuterte der Staatssekretär. Zudem sei eine Kartenfunktion integriert, die als Modul auch für sämtliche Online-Dienste des Landes und der Kommunen nachnutzbar sei. Weitere digitale Leistungen würden auch im Vermessungswesen zeitnah folgen, kündigte Schlömer an. Das sind neben den Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte weitere Vermessungsleistungen, zum Beispiel bei der Verschmelzung von Flurstücken.

*) Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

 Zu Ihrer Information:

Für den digitalen Vermessungsantrag wird eine spezielle Software, ein so genannter Nachrichtenbroker, verwendet, die die verschlüsselte und sichere Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verwaltung technisch gewährleistet.

Zunächst werden die am häufigsten nachgefragten Antragsarten Gebäudevermessung, Zerlegung von Flurstücken und Grenzfeststellung abgebildet. Damit sind die Anforderungen des OZG umgesetzt, nach denen Verwaltungsleistungen zusätzlich auch online angeboten werden sollen.

Der Online-Dienst für den Vermessungsantrag wurde so gestaltet, dass alle notwendigen Angaben zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ohne Rückfragen erfasst werden können. So ist beispielsweise das Ermitteln des betroffenen Flurstücks auch über eine Kartenauswahl möglich. Über eine Uploadfunktion können dem Onlineantrag zusätzlich relevante Unterlagen beigefügt werden. Die tatsächliche Ausführung der Vermessung ist Aufgabe von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) sowie dem LVermGeo. Die Erstellung des Online-Dienstes erfolgte durch das LVermGeo unter Beteiligung der ÖbVI.

Informationen zum Online-Dienst und einen Link zur Online-Beantragung von Vermessungen finden Sie auf der Internetseite des LVermGeo www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.

Die neue Antragsmöglichkeit für Vermessungsleistungen wird zeitgleich auch über den Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) bereitgestellt. Der BUS ist ein umfassender Online-Katalog der Dienstleistungen der Kommunen, Landkreise, Kammern und Landesbehörden in Sachsen-Anhalt. Für die schnelle Übersicht sind die Verwaltungsleistungen in diesem Katalog mit einer kurzen Leistungsbeschreibung erfasst und können über einen Zuständigkeitsfinder über Ortsangabe und Schlagworte gefunden werden. www.buerger.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de

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39114 Magdeburg

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E-Mail: presse-mid(at)sachsen-anhalt.de