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Linienführung für Verlegung der B 87 – Ortsdurchfahrt von Eckartsberga – bestätigt
13.12.2024, Magdeburg – 216/2024
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Im Ergebnis der Vorplanung für die Verlegung der Ortsdurchfahrt Eckartsberga (Burgenlandkreis) im Zuge der Bundesstraße (B) 87 wurde die Vorzugsvariante vom Bund genehmigt. Vorausgegangen war die Untersuchung von insgesamt drei möglichen Varianten.
Das Vorhaben „B 87, Verlegung bei Eckartsberga“ ist ein Teil des Gesamtprojektes im Zuge der B 87 zwischen Naumburg und der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen, mit denen die verkehrliche Situation im Süden Sachsen-Anhalts deutlich verbessert werden soll. Die voraussichtlichen Baukosten für die rund 2,2 Kilometer lange Strecke belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf knapp 20 Millionen Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf den Projektseiten der Landesstraßenbaubehörde
Anfang nächsten Jahres werden die Planungen fortgesetzt (detaillierte/parzellenscharfe Straßenentwurfsplanung, landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich faunistischer Sonderuntersuchungen sowie Leistungen, wie Vermessung und Baugrundbegutachtung). Wenn diese Entwurfsplanung vorliegt, erfolgt für das Vorhaben die Durchführung eines Baurechtsverfahrens (Planfeststellung).
Belastbare Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind beim aktuellen Planungsstand noch nicht möglich.
Eine entsprechende Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsgemeinde An der Finne erfolgt am 20. Dezember 2024 sowie bereits heute im Amtsblatt der Stadt Bad Sulza (Thüringen).
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