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Heizkostenzuschuss für Wohngeld-, BAföG- und AFBG-Empfänger

Auszahlungen für Zuschuss starten Ende September – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Auszahlungen für den einmaligen Heizkostenzuschuss für Berechtigte im Wohngeld, BAföG und AFBG (Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungs-Gesetz) beginnen in Sachsen-Anhalt Ende September. Eine entsprechende Verordnung, die die Auszahlung regelt, hat die Landesregierung am 30. August auf den Weg gebracht.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Ende September automatisch und zusammen mit der jeweiligen Monatszahlung. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Heizkostenzuschussgesetz und ist im Wohngeld nach Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt. Für Wohngeldempfänger beträgt der Zuschuss mindestens 270 Euro und steigt je nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. BAföG- und AFGB-Empfänger erhalten einmalig 230 Euro.