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Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt wechseln zur BundID, dem Nutzerkonto des Bundes

Landes-CIO Bernd Schlömer hat am 22. September 2022 Letter of Intent in Berlin unterzeichnet.

Bundes-CIO Markus Richter und Landes-CIO Bernd Schlömer bei der Unterzeichnung des Letter of Intent (v.l.n.r).

Mit den bilateralen Unterzeichnungen eines Letter of Intent (LoI) werden die Länder Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt zukünftig die Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente des Bundes mitnutzen und ihre eigenen Nutzerkonten sukzessive aufgeben. Weitere Bundesländer haben bereits Interesse an der Nachnutzung der BundID bekundet. Mit dem Land Berlin ist die Zeichnung des Letter of Intent in Vorbereitung.

Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO Dr. Markus Richter:

„Der Wechsel der ersten Bundesländer zur BundID ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Konsolidierung und ein Zeichen für eine nicht nur konstruktive sondern auch enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Ich danke Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt und allen folgenden Ländern für das Vertrauen in die BundID.“

Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales und CIO des Landes Sachsen-Anhalt, Bernd Schlömer:

„Damit setzen wir ein deutliches Signal mit Blick auf die einfache und sichere Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Ein einziges Nutzerkonto reicht künftig aus, um Behördengänge zum Teil schon länderübergreifend zu erledigen.“

Mit Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Bund und Länder begonnen, Nutzerkonten zu entwickeln. Ziel war es dabei, schnellstmöglich einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen: erste Verwaltungsleistungen konnten Nutzenden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene digital zugänglich gemacht werden.

Mit dem ambitionierten Ziel, diese Services auf die gesamte Bundesrepublik auszuweiten, ist es notwendig, Ressourcen zu bündeln. Dabei stehen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Die Unterzeichner des LoI bekräftigen die Absicht, ihre Zusammenarbeit im Bereich der flächendeckenden Bereitstellung von Nutzerkonten zu intensivieren und auf diese Weise zur Beschleunigung der OZG-Umsetzung beizutragen.

Mit der Kooperation wird beabsichtigt, die Erreichbarkeit digitaler Verwaltungsangebote der Länder über ein OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Dabei haben die Bundesländer die Möglichkeit, auch von den funktionalen Vorteilen der BundID zu profitieren.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die BundID im September 2019 bereitgestellt. Die BundID gewährleistet eine sichere Authentifizierung von Personen, die digitale Verwaltungsleistungen nutzen möchten. Eine sichere Kommunikation ermöglicht das Postfach der BundID, in das die Behörde mit Einverständnis der Nutzenden ausgestellte Bescheide zustellen kann. Seit Sommer 2021 erfüllt die BundID alle gesetzlichen Mindestanforderungen, die das OZG an Servicekonten stellt. Zu der steten Weiterentwicklung gehören neue Funktionen, die Anbindung von immer mehr digitalen Verwaltungsleistungen sowie ein Design-Relaunch, um die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren.