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Mineral- und Flüssiggastransporte auch an Sonn- und Feiertagen gewährleistet

Ministerium erteilt befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkws.

Mineral- und Flüssiggastransporte sind in Sachsen-Anhalt ab sofort an Sonn- und Feiertagen möglich. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes hat am 12. September 2022 eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erlassen. Die befristete Genehmigung umfasst den Transport aller Arten von Mineralöl sowie Flüssiggas und gilt bis einschließlich 01.01.2023.