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Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes

Warum wird ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) aufgestellt?

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (kurz: LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP ist die fachübergreifende Gesamtkonzeption für die räumliche Ordnung und Entwicklung des gesamten Landes. Die im LEP getroffenen raumordnerischen Festlegungen (sogenannte Ziele und Grundsätze der Raumordnung) stellen die Basis für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes dar und bilden die Grundlage für die Regionalen Entwicklungspläne.

Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2010 haben sich zahlreiche gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden.

Der neue Landesentwicklungsplan soll zum Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)
  • Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 4: Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 5: Verordnungsbeschluss
  • Stufe 6: Bekanntmachung und Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Im ersten Verfahrensschritt wurden mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die allgemeine Planungsabsicht zur Neuaufstellung des LEP die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen unterrichtet (Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt, MBl. LSA 2022, Nr. 10).

Weitere Informationen zu Verfahrensstufe 1

Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)

Mit der Neuaufstellung des LEP ist gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und bewerten sind.

Weitere Informationen zu Verfahrensstufe 2

Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz (LEntwG) freigegeben.

Weitere Informationen zu Verfahrensstufe 3


Parallel zu den formalen Verfahrensschritten der Behörden-​ und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden drei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt und die inhaltlichen Schwerpunkte des Planentwurfs vorgestellt.

Die Auftaktveranstaltung fand am 14. Februar 2024 in der Hansestadt Gardelegen zu den Themen Zentrale Orte, Daseinsvorsorge und Kooperation statt.

Die landesplanerischen Überlegungen zu den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Energie wurden am 28. Februar 2024 in Merseburg und die Themen Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz sowie Rohstoffsicherung am 13. März 2024 in Quedlinburg vorgestellt.

Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Stellen, von Vereinen, Verbänden und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger informierten sich im Rahmen der Veranstaltungen über die inhaltlichen Schwerpunkte des ersten Planentwurfs. Gleichzeitig konnten die Veranstaltungen per Livestream verfolgt werden.

Stand: Februar 2024