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Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 08. März 2022 die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes beschlossen.

Warum wird ein neuer Landesentwicklungsplan aufgestellt?

Der Landesentwicklungsplan (kurz: LEP) Sachsen-Anhalt ist der Raumordnungsplan für das gesamte Land. Mit den darin getroffenen Festlegungen wird die planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Landes gelegt. Ziel ist es, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen und Konflikte auszugleichen.

Der derzeit geltende Landesentwicklungsplan ist am 12. März 2011 in Kraft getreten. Veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche Raumnutzungsansprüche machen eine Neuaufstellung des LEP für Sachsen-Anhalt notwendig.

Der neue Landesentwicklungsplan soll zum Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen.

Schwerpunkte der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes

  • die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt als Grundstein zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, für die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung sowie für die Stärkung des ländlichen Raums als Wohn- und Wirtschaftsstandort
  • die Gestaltung der Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels, des Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen sowie der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in den Städten und Gemeinden
  • Klimaschutz und Klimaanpassung, das heißt die Entwicklung raumordnerischer Ansätze, die zum Erreichen der Klimaschutzziele sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan sind z.B. Maßnahmen zum Hochwasser- bzw. Starkregenmanagement, zum Bodenschutz, zum Schutz der Wälder und zum Waldumbau zu berücksichtigen
  • die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Aufgabe des Landesentwicklungsplanes wird es sein, die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter der Prämisse des Schutzes von Natur und Landschaft, dem Erhalt des Landschaftsbildes sowie der Sicherung der Land- und Forstwirtschaft zu steuern
  • der Schutz und die Nutzung des Freiraums, die landesplanerischen Handlungserfordernisse liegen insbesondere in den Bereichen Hochwasserschutz, Rohstoffsicherung sowie Land- und Forstwirtschaft. Für den Freiraum gilt es, Ziele zu formulieren, die all diese Ansprüche in Einklang bringen

Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes

Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, an welchem die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen beteiligt werden. Nicht nur die sogenannten Träger öffentlicher Belange wie Kommunen, Verbände und Behörden können sich zu den Planentwürfen äußern, auch Bürgerinnen und Bürger können Hinweise und Anregungen vorbringen oder auch Änderungen vorschlagen.

Verfahrensablauf

Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes. Die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen wurden über die Absicht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes unterrichtet. Dies erfolgte mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die allgemeine Planungsabsicht zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplanes durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 2022, Nr. 10).

Gleichzeitig wurden die Kommunen, öffentlichen Planungsträger, Verbände und Vereinigungen, Stiftungen und Anstalten schriftlich aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen konnten bis zum 31. Mai 2022 Stellungnahmen abgeben.

Derzeit erarbeitet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als oberste Landesentwicklungsbehörde gemeinsam mit den Ministerien auf Landesebene einen Planentwurf. Dieser basiert u.a. auf den eingegangenen Stellungnahmen und Hinweisen und auf dem von der Landesregierung beschlossenem „Grobkonzept zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes“ als konzeptionellen Rahmen. Der Planentwurf wird von der Landesregierung beschlossen. Im Anschluss daran erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen. Diese haben damit Gelegenheit, zum Planentwurf, der dazugehörenden Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts Stellung zu nehmen.

Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)

Mit der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes ist gemäß § 8 Absatz 1 ROG eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung und des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts werden nun die in ihrem umwelt- und gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich betroffenen öffentlichen Stellen sowie weitere ausgewählte Stellen beteiligt.

Als Grundlage für diesen Weichen stellenden Verfahrensschritts im Prozess der Umweltprüfung wurde eine Scoping-Unterlage erarbeitet, in welcher die rahmensetzenden Vorgaben und gesetzlichen Regelungen der Umweltprüfung erläutert sowie Vorschläge zum Vorgehen und zu den zu verwendenden Datengrundlagen unterbreitet werden.

Zweckdienliche Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung können bis zum 23. Juni 2023 unter dem Betreff „LEP-Umweltprüfung“

  • postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Landesentwicklungsplanung, Europäische Raumentwicklung, Postfach 3653, 39011 Magdeburg

übermittelt werden.

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Stand: Juli 2023