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Stufe 4: Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Am 2. September 2025 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen freigegeben.

Der zweite Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:

  • Textteil und Begründung
  • Hauptkarte
  • Festlegungskarte 1 - Raumstruktur
  • Festlegungskarte 2 - Mittelbereiche
  • Festlegungskarte 3 - Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
  • Erläuterungskarte - Schwerpunktraum für Landwirtschaft
  • Umweltbericht

Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wird sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das Beteiligungsportal.

Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Beteiligung haben, können Sie Ihre Stellungnahme mit dem Stichwort „2. Entwurf LEP“ auch

per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid(at)sachsen-anhalt.de

postalisch an das

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 26
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg oder

zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Standort Turmschanzenstraße zu den in der Bekanntmachung genannten Zeiten einreichen.

Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir zudem, gleichlautende Mehrfachstellungnahmen desselben Absenders – also über das Portal, per E-Mail und per Brief – zu vermeiden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes und § 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), unberücksichtigt.

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