Kampagne zum Überholabstand in Magdeburg und Halle (Saale)
Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales wurde 2023 in den Städten Magdeburg und Halle (Saale) eine gemeinsame Verkehrssicherheitskampagne durchgeführt.
Ziel war es, die Verkehrsteilnehmer auf den einzuhaltenden Überholabstand zwischen Radfahrenden und dem fließenden Verkehr aufmerksam zu machen. Große Aufkleber auf den Heckflächen der städtischen Busse werben für mehr Rücksichtnahme.
Seit 2020 ist beim Überholen von Radfahrenden ein Mindestabstand vorgeschrieben. Demnach müssen innerorts mindestens 1,50 m zwischen Kfz und Radfahrenden eingehalten werden. Außerorts gilt aufgrund höherer Geschwindigkeiten ein Mindestabstand von 2,00 m. Diese Abstandsmaße sind auch dann einzuhalten, wenn Radfahrende überholt werden, die auf Schutzstreifen (gestrichelte schmale Linie) oder Radfahrstreifen (durchgezogene breite Linie) fahren. Ist der Abstand nicht gegeben, darf nicht überholt werden. Beobachtungen zeigen, diese Verkehrsregeln sind noch nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt.
Deshalb unser Appell: Denk an den Überholabstand!
Die im Rahmen des Projektes entwickelten Druckvorlagen/Banner stehen für diesen Zweck kostenfrei zum Download und zur Weiterverwendung zur Verfügung. Die Druckvorlage kann unter Beachtung der Gestaltungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt im Logo-Bereich durch ein eigenes Signet/Logo ergänzt werden. Das „FahrRadLand Sachsen-Anhalt“-Logo darf dabei weder verändert noch entfernt werden. Die erstellten Banner sind vor Veröffentlichung dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales vorzulegen.
Downloads
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Druckvorlage für Busheck - außerorts (nicht barrierefrei)
Dateiname: Druckvorlage_Busheck_Ueberholabstand_ausserorts_Format80x180.pdf – Dateigröße: 141 KB -
Druckvorlage für Busheck - innerorts (nicht barrierefrei)
Dateiname: Druckvorlage_Busheck_Ueberholabstand_innerorts_Format80x180.pdf – Dateigröße: 141 KB -
Gestaltungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt (nicht barrierefrei)
Dateiname: LSA_moderndenken_Leitfaden_2020.pdf – Dateigröße: 543 KB