Menu
menu

Finanzierung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen

Außerhalb der kreisfreien Städte liegt die Zuständigkeit für die Planung und den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen im Regelfall bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB).

Auf der Grundlage des Landesradverkehrsnetzes erfolgt die Priorisierung von Neubaumaßnahmen durch die fünf Regionalbereiche der LSBB in Abstimmung mit den Landkreisen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt je nach Straßenkategorie aus dem Bundes- beziehungsweise Landeshaushalt. Die Umsetzung der Vorhaben richtet sich nach den verfügbaren Ressourcen der Landesstraßenbauverwaltung.

Um die Umsetzung eines straßenbegleitenden Radweges an einer Bundes- oder Landesstraße zu beschleunigen, besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis oder die Gemeinde den Radweg plant und baut. Hierzu ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem zuständigen Regionalbereich der LSBB erforderlich. In dieser Verwaltungsvereinbarung wird unter anderem auch die Finanzierung der Maßnahme geregelt.

Ist eine alternative Wegeführung aufgrund ihrer räumlichen Nähe geeignet, den fehlenden Radweg an einer Bundes- oder Landesstraße zu ersetzen, dann besteht auch bei der Planung und dem (Aus-)Bau der alternativen Wegeführung die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung durch den Bund beziehungsweise durch das Land.

Kommunen wenden sich in diesen Fällen bitte an den zuständigen Regionalbereich der LSBB.