Förderung des Alltagsradverkehrs mit EFRE-Mitteln
Sachsen-Anhalt fördert in der Förderperiode 2021 – 2027 über die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programm 2021 - 2027 des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE-RL Mobilität)“.
- Die Förderrichtlinie können Sie über folgenden Link aufrufen: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=VVST-911300-MID-20230601-SF
- Anträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-multimodale-mobilitaet
Gegenstand der Förderung sind:
- investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr. Hierzu zählen alle investiven Maßnahmen zur Herstellung einer alltagstauglichen Infrastruktur für Nahmobilität sowie das Beseitigen von Lücken und der Abbau von Barrieren im Rad- und Fußwegenetz sowie an den Übergangsstellen zum ÖPNV zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilitätsträger wie Gehen und Radfahren,
- investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen. Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Konzeption und Umsetzung multimodaler Knoten- und Umsteigepunkte und digitale Lösungen, die die Nutzung und den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsträger erleichtern,
- investive Maßnahmen zur Entwicklung einer emissionsfreien Stadtlogistik zum Beispiel durch Investitionen im Bereich des Mobilitätsmanagements und der Mikrologistik,
- die Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten, die die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und dem Pendlerraum unterstützen - hierzu zählen Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Verkehrsentwicklungspläne) und gleichwertige Planungsrahmen, innovative Mobilitätskonzepte und Konzepte für eine emissionsfreie Stadtlogistik sowie Fachkonzepte zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität für einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche sowie
- die Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen, durch deren Einsatz die Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen verringert werden.
Weitere Informationen zur Lastenradförderung finden Sie hier:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- natürliche Personen des privaten Rechts (Privatpersonen),
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben und
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg