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Förderung touristischer Radrouten und Infrastruktur

Die Förderung der überregionalen touristischen Radrouten liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Referat 34 – Tourismus, Standortmarketing.

Mit GRW-Mitteln werden wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert, hierzu zählen auch Investitionen in touristische Infrastruktur. Förderfähig sind überregionale touristische Radrouten gemäß Landesradverkehrsplan 2030 sowie Radwege, durch die eine Vernetzung der landesbedeutenden Tourismusthemen („Luther und Reformation“, „Bauhaus und Moderne“, „UNESCO Welterbe“ usw.) mit den überregionalen Radrouten erreicht wird. Regionale und sonstige lokale Radrouten, die ausschließlich dem Tourismus dienen, werden derzeit nicht gefördert.

Anträge auf Förderung nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hingegen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "GRW Infrastrukturförderung" auf www.ib-sachsen-anhalt.de.

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Tourismus, Standortmarketing
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg

E-Mail: poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de
Internet: mwl.sachsen-anhalt.de