Förderung von Radverkehrsinfrastruktur über die Landesrichtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“
Mit der Veröffentlichung der Landesrichtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ erreicht das Land einen weiteren wichtigen Meilenstein zum Start der Strukturförderung in der sachsen-anhaltischen Braunkohleregion. Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) des Bundes vom 8. August 2020.
Förderfähig ist gemäß Anlage 2 der Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038 auch der Förderbereich Radverkehrsinfrastruktur (Nr. 2c).
Förderberechtigt sind alle Gebietskörperschaften der Revierkulisse sowie sonstige Träger, soweit sie öffentliche Aufgaben in oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Mitteldeutschen Revier finden Sie unter: strukturwandel.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg