Bauexperten von Kammern und Verbänden sowie Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales haben beim 2. Wohnungsbaudialog am 25. September 2024 in Magdeburg über die Landesbauordnung diskutiert. Ihr gemeinsames Ziel: bestehende landesrechtliche Regelungen verschlanken und Bürokratie abbauen.
Das Hauptaugenmerk des Wohnungsbaudialogs lag auf Vereinfachungen im Wohnungsbau. Um die Bauherren zu unterstützen und das Umbauen zu erleichtern, sollen beispielsweise die Hürden für Ausbauten von Dachgeschossen oder Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken abgebaut werden. Auch der Gebäudetyp E - also einfaches oder experimentelles Bauen - soll künftig in der Bauordnung gesetzlich verankert werden.
Neben den bereits im vorigen Jahr eingeführten Erleichterungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien bereitet das Ministerium weitere Vereinfachungen vor. So sollen etwa Anlagen zur Wasserstofferzeugung, die dem Eigenverbrauch dienen, verfahrensfrei gestellt werden. Wasserstoff-Elektrolyseure sollen den Anlagen zur Energiebereitstellung zugeordnet werden. Auch für den Bau von Windenergieanlagen sind in der Bauordnung Änderungen vorgesehen.
Darüber hinaus sprachen die Experten über eine Vielzahl an Verfahrensvorschriften der Bauordnung. Diese werden von den Fachleuten des Ministeriums nun mit Blick auf die anstehende Novellierung der Landesbauordnung noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Der Gesetzgebungsprozess ist für 2025 avisiert.