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Förderung des Alltagsradverkehrs mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“

Auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz und des Haushaltsgesetzes 2020 fördert der Bund im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in den Jahren 2020 – 2030 kommunale Investitionen in den Alltagsradverkehr. Für Sachsen-Anhalt stellt der Bund im gesamten Förderzeitraum mehr als 72 Millionen Euro Finanzhilfen zur Verfügung. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Finanzschwachen Kommunen sowie Kommunen im Mitteldeutschen Revier kann ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 36.3 – Radverkehrskoordination.

Gefördert werden:

  • der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr,
  • der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen, wie die Optimierung des Verkehrsflusses oder die Koordinierung aufeinander folgender Lichtsignalanlagen für den Radverkehr und getrennte Ampelphasen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr und
  • die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, soweit das Konzept eine erforderliche Grundlage für die Umsetzung einer daraus folgenden investiven Maßnahme ist.

Zu beachten sind die Fördervoraussetzungen.

Förderberechtigt sind alle Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

E-Mail: radverkehrskoordination-mid(at)sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Antragsformulare und Hinweise

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