Raumverträglichkeitsprüfung: B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)
Die geplante Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente) im Zuge der Bundesstraße (B) 87 ist ein Straßenneubauvorhaben im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts. Es beinhaltet den Neubau der B 87 zwischen der Bundesautobahn (BAB) 9 und der bestehenden Bundesstraße B 87 südwestlich der Ortslage Plotha.
Ziel der Planung ist die Entlastung der Stadt Weißenfels sowie der Ortsteile Plotha und Plennschütz der Stadt Teuchern vom Durchgangsverkehr. Das Vorhaben ist gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bedarfsplan für die Bundesstraßen als vordringlicher Bedarf eingestuft und darüber hinaus Bestandteil des Förderprogramms gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen, beschlossen als Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen vom 08.08.2020.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat als oberste Landesplanungsbehörde am 03.07.2026 auf der Grundlage des Antrags der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für das Straßenneubauvorhaben „B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)“ eingeleitet.
Eckdaten im Überblick
Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung wird eine umfassende Beteiligung der sogenannten in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden die Verfahrensunterlagen digital im Zeitraum vom 21.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Verfahrensbeteiligte können ihre Stellungnahmen bis einschließlich 21.08.2026 vorzugsweise über das Beteiligungsportal abgeben oder an die MID-Poststelle richten.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und damit der Bürgerinnen und Bürger werden die Verfahrensunterlagen im Zeitraum vom 10.08.2026 bis einschließlich 10.09.2026 zum einen auf dieser Internetseite über folgenden Link bereitgestellt:
Der Link ist ab 10.08.2026 bis 10.09.2026 sichtbar
Zum anderen werden die Verfahrensunterlagen in den von der Planung betroffenen Städten Lützen, Weißenfels und Teuchern sowie in der Gemeinde Schönburg über die Verbandsgemeinde Wethautal in Papierform zur Einsicht bereitgestellt.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen bis einschließlich 10.09.2026 vorzugsweise über das integrierte Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt abgeben oder an die MID-Poststelle senden.
Weitere Informationen zu den Inhalten der Raumverträglichkeitsprüfung, zur Beteiligung und zur Abgabe von Stellungnahmen im Verfahren können unserer Bekanntmachung entnommen werden.

