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Bekanntmachung

Einleitung des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)“ sowie  vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt als oberste Landesplanungsbehörde gibt Folgendes bekannt:

(1) Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für folgendes Vorhaben beantragt: Straßenneubauvorhaben „B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)“. 

Das Vorhaben ist gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bedarfsplan für die Bundesstraßen als vordringlicher Bedarf eingestuft. Zudem ist es Bestandteil des Förderprogrammes gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen, beschlossen als Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen vom 08.08.2020.

Ziel der Planung ist die Schaffung einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen der Bundesautobahn 9 und der bestehenden Bundesstraße 87 südwestlich der Ortslage von Plotha zur Entlastung der Stadt Weißenfels sowie der Ortsteile Plotha und Plennschütz der Stadt Teuchern vom Durchgangsverkehr.

(2) Die Raumverträglichkeitsprüfung wird auf der Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Nr. 8 Raumordnungsverordnung und § 14 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) durchgeführt. Für das Verfahren ist das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24 – Sicherung der Landesplanung als oberste Landesplanungsbehörde zuständig. Diese hat auf der Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers am 03.07.2026 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG i. V. m. § 14 Abs. 1 LPlanG LSA für dieses Vorhaben eingeleitet.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind:

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Untersuchungsraum,
  2. die Prüfung aller ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen einschließlich der Vorzugstrasse des Vorhabenträgers sowie
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG.

Kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie private Rechte wie Enteignungs- oder Entschädigungsansprüche sind dagegen nicht Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung. Diese greift dem nachfolgenden Zulassungsverfahren, dem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.

Die Raumverträglichkeitsprüfung wird mit einer landesplanerischen Beurteilung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme der obersten Landesplanungsbehörde abgeschlossen, die in dem folgenden Zulassungsverfahren als sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist.

Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wird zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales veröffentlicht werden. Über diese Veröffentlichung wird auf den Internetseiten der Städte Lützen, Weißenfels und Teuchern sowie der Gemeinde Schönburg über die Verbandsgemeinde Wethautal informiert werden.

Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung kann nur im Rahmen einer Klage gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung, den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, gerichtlich überprüft werden.

(3) Zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden die Verfahrensunterlagen im Zeitraum vom 21.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 im Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Verfahrensbeteiligte können ihre Stellungnahmen bis einschließlich 21.08.2026 vorzugsweise über das Beteiligungsportal abgeben oder an die MID-Poststelle richten.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und damit der Bürgerinnen und Bürger werden die Verfahrensunterlagen im Zeitraum vom 10.08.2026 bis einschließlich 10.09.2026  zum einen auf dieser Internetseite über folgenden Link bereitgestellt:   

Der Link ist ab 10.08.2026 bis 10.09.2026 sichtbar

Zum anderen werden die Verfahrensunterlagen in den von der Planung betroffenen Städten Lützen, Weißenfels und Teuchern sowie in der Gemeinde Schönburg über die Verbandsgemeinde Wethautal in Papierform zur Einsicht bereitgestellt. Hier ist die Einsichtnahme wie folgt möglich:

Stadt Lützen 

Markt 1
06686 Lützen
Zi. 2.18

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr 
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Stadt Weißenfels

Technisches Rathaus
FB III Techn. Dienste und Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung
Klosterstr. 5
06667 Weißenfels
2. OG, Zi. T 220

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
(Termine außerhalb unter 03443/370561)

Stadt Teuchern

Rathaus
Markt 21
06682 Teuchern
EG, Raumnr. 16

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Gemeinde Schönburg / VBG Wethautal

Verbandsgemeinde Wethautal
Bauamt
Corseburger Weg 11
06721 Osterfeld
Zi. EG 3

Montag-Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen bis einschließlich 10.09.2026 abgeben (s. dazu Ziffer 4).

(4) Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen (s. o. Ziffer 2), andere Inhalte können im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden.

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt oder an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: mid-r24-rvp(at)sachsen-anhalt.de unter Angabe des Betreffs „RVP B 87 OU WSF Süd“.

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 24 – Sicherung der Landesplanung
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

gerichtet werden.

Zusätzlich werden folgende Informationen gegeben:

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 LPlanG LSA unberücksichtigt.
  • Eine individuelle Beantwortung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen. Die oberste Landesplanungsbehörde wird die Stellungnahmen jedoch in ihrer raumordnerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
  • In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://mid.sachsen-anhalt.de/datenschutz abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales in Papierform versandt.