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Hüskens: Demografische Entwicklung durch Zuzug abschwächen

Laut der 8. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt sinkt die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2040 um mehr als 300.000 Menschen.

Laut der 8. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt sinkt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Jahr 2040 um voraussichtlich 322.200 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022*. „Mit einer prognostizierten Gesamtbevölkerung von 1.828.040 Menschen bis 2040 bleibt der demografische Wandel zweifellos eine der großen Herausforderungen für Sachsen-Anhalt“, erklärte Landesentwicklungsministerin Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.

„Unser Land hat über viele Jahre hinweg genau die Bevölkerungsgruppen verloren, die wir für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung benötigen würden – hier insbesondere junge Erwachsene und Frauen im gebärfähigen Alter“, sagte Hüskens. Während des Prognosezeitraums gehen die Berechnungen von insgesamt 225.600 Lebendgeborenen aus, denen 608.900 Sterbefälle gegenüberstünden. „Für das Land Sachsen-Anhalt bedeutet dies insgesamt ein Geburtendefizit von 383.300 Personen, was die künftige Bevölkerungsentwicklung maßgeblich prägen wird. Bei 1.059.900 erwarteten Zuzügen und 1.001.300 erwarteten Fortzügen kann sich Sachsen-Anhalt zwar auf Wanderungsgewinne in Höhe von 58.600 Personen einstellen, diese reichen allerdings nicht aus, um das prognostizierte Geburtendefizit ausgleichen zu können“, nannte die Ministerin die wichtigsten Zahlen.

„Der langfristige Trend setzt sich also fort. Wir werden hierzulande immer weniger Menschen. Schon in fünf Jahren sagen die Berechnungen weniger als zwei Millionen Einwohner voraus. Das können wir uns nicht schönreden, ist aber auch kein Grund zur Mutlosigkeit“, sagte Hüskens weiter. „Ich sehe durchaus einige Hebel, mit denen wir die Entwicklung, wenn auch nicht stoppen, so aber doch aktiv beeinflussen und abmildern können“, betonte Hüskens.

Schaue man sich insbesondere die Wanderungsbewegungen genauer an, werde deutlich, dass Sachsen-Anhalt offenkundig durchaus interessant ist, zeigte sich die Ministerin vorsichtig optimistisch. Hier müssen wir ansetzen, fügte sie hinzu.

Der Ministerin zufolge ist daher im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans die Stärkung der Zentralen Orte als Grundlage zur langfristigen Sicherung der Daseinsvorsorge im Land auch mit Blick auf die Entwicklung der Altersstruktur ein wesentlicher Schwerpunkt. Durch die Festlegung von weiteren Mittelzentren (im Norden und Osten des Landes), als zentrale Anker der Versorgung im ländlichen Raum, und eine demografiefeste Gestaltung der Kriterien für Grundzentren sollen Erreichbarkeitsdefizite deutlich reduziert werden. Die Zentralen Orte sollen so weiter primärer Anlaufpunkt für einen nachhaltigen Zuzug nach Sachsen-Anhalt sein. Für eine angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Teilräume im Land und deren Anbindung an benachbarte Ballungsräume soll es darüber hinaus künftig die Möglichkeit zur regionalplanerischen Festlegung von sogenannten Schwerpunktorten „Wohnen“ geben. Solchen Orten mit besonderes vorteilhafter verkehrlicher Lage (Entfernung zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge) soll eine erweiterte Entwicklungsmöglichkeit durch Zuzug in Ergänzung zu den Zentralen Orten gegeben werden. „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan werden wir die Voraussetzungen schaffen, Sachsen-Anhalt auf Basis eines langfristig tragfähigen Fundaments der Daseinsvorsorge als attraktiven Lebensort in den urbanen Zentren und im ländlichen Raum zu erhalten und weiterzuentwickeln“, erklärte Hüskens.

Flankierend dazu sei außerdem vorgesehen, die Förderbedingungen für selbstgenutztes Wohneigentum anzupassen. Ziel der Überarbeitung ist es, den ländlichen Raum auch unter den Bedingungen zunehmend eingeschränkter finanzieller Spielräume und rückläufiger Bevölkerungszahlen nachhaltig weiterzuentwickeln. Hierzu werden die Förderkriterien so angepasst, dass sowohl die mit dem demografischen Wandel einhergehende Alterung der Bevölkerung als auch energetisch effiziente Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Der Adressatenkreis wird durch eine Anpassung der Einkommensgrenzverordnung erweitert; zugleich soll die Zuwendungshöhe angehoben werden. Bei Maßnahmen im Bestand ist darüber hinaus geplant, auf die Begrenzung der höchstzulässigen Wohnflächen zu verzichten.

„Wir brauchen moderne und leistungsfähige Zentren im ländlichen Raum, um den Menschen auch abseits der Ballungsräume lebenswerte Wohnquartiere anzubieten und diese Lebensräume wachsen zu lassen. Auch unsere kleineren Städte können in günstigen Lagen und mit guter Infrastruktur interessant für Zuzügler sein“, hob Lydia Hüskens abschließend hervor.

Hintergrund

Die 8. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt basiert auf den Zensusdaten von 2022 und ist ein wichtiges Instrument zur Planung der regionalen Entwicklung. Sie liefert detaillierte Informationen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum Jahr 2040.