„Wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung noch stärker nutzen, um unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen,“ erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens, in Magdeburg nach der Kabinettssitzung wo der neue Bericht vorgestellt wurde. „Hier werden bisher nur schwer zugängliche Daten anschaulich präsentiert, wodurch die Entwicklung im Land für die Menschen greifbarer wird“, betonte die Ministerin.
Anhand der Landes-, Regional- und der Bauleitplanung eröffnet der Bericht schwerpunktmäßig Einblicke in die Steuerung der Flächennutzung, bei der aufgrund zunehmender Verknappung von Flächen immer öfter Zielkonflikte zwischen der Landwirtschaft, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der gewerblichen Nutzung auftreten. Hierzu können bis auf jeden Landkreis, teilweise sogar bis auf jede Gemeinde heruntergebrochen, tagesaktuelle Informationen, wie etwa Flächeninanspruchnahmen oder sich abzeichnende Bedarfe abgerufen werden. Der Raumbeobachtungsbericht liefert außerdem hochpräzise Informationen über die Erreichbarkeiten, insbesondere im ländlichen Raum. Dessen Anziehungskraft für ansiedlungswillige Familien oder auch Unternehmen wird nicht zuletzt von der verkehrlichen Anbindung und vorhandenen ÖPNV-Angeboten bestimmt.
Nach den Worten der Ministerin steht der Bericht erstmals als interaktive Website in Form einer sogenannten Story Map zur Verfügung. Diese innovative Anwendung solle Verwaltungshandeln nachvollziehbar machen, nicht zuletzt aber auch mehr Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung schaffen, hob Hüskens eines ihrer wichtigsten Anliegen hervor.
„Visualisierungen, wie interaktive Dashboards und Karten-Sliders, stellen die für den Laien oftmals als zu sperrig empfundenen Informationen verständlich dar“, sagte die Ministerin. Dies ermögliche es Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit gleichermaßen, komplexe Zusammenhänge und Entwicklungen besser zu verstehen. „Ich wünsche mir, dass dieses neue Format auch Signalwirkung für künftige Berichte der Landesverwaltung entfaltet“, sagte Lydia Hüskens abschließend.
Zu Ihrer Information:
Über die Ergebnisse der Raumbeobachtung, insbesondere über den Stand der Verwirklichung des Landesentwicklungsplanes, ist nach § 20 Landesentwicklungsgesetz der Landtag mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zu unterrichten. Der jetzt vorgestellte Bericht kann unter www.lsaurl.de/rbb2023 eingesehen werden.